Coburg Angebliche Obdachlose verkaufen Zeitung

Katja Diedler
Angebliche Obdachlose verkaufen Zeitung Quelle: Unbekannt

Die Verkäufer sprechen kaum Deutsch, der Inhalt ist dürftig. So sehen Ordnungsamt und Polizei den "Streetworker".

 
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Coburg - Sie tauchen immer mal wieder in der Vestestadt auf, die Verkäufer der angeblichen Obdachlosenzeitung "Streetworker". Auch am vergangenen Wochenende brachten Händler das Druckerzeugnis in der Spitalgasse an Mann und Frau. Handelt es sich bei ihnen wirklich um wohnungslose Coburger, die ein wenig Geld für ihren Lebensunterhalt verdienen wollen?

Wahrscheinlich eher nicht. Der Coburger Caritas, die sich um die Obdachlosen in der Stadt kümmert, ist die dünne Zeitung nicht bekannt. Auch wird das Blatt nicht, wie Obdachlosenzeitungen in Großstädten, von einem Verein herausgegeben. Im Impressum ist lediglich ein Kioskbetreiber aus dem hessischen Darmstadt genannt.

Inhaltlich ist die Zeitung mehr als dürftig. Der NP-Redaktion liegt eine Ausgabe vor. Darin zu finden ist eine Abhandlung zum Thema Vernunft und ein Artikel, der vor den Folgen des Alkoholismus warnt. Auf den ersten beiden Seiten des Druckwerks sind die Regeln für Verkäufer zu finden. Darin macht der Herausgeber darauf aufmerksam, dass die Streetworker-Verkäufer keine Spenden sammeln und einen Ausweis bei sich tragen sollen. An all diese Regeln halten sich die Verkäufer in der Coburger Fußgängerzone. Sagen wo sie herkommen, können oder wollen sie aber nicht. Einer antwortete auf die Frage, warum er die Zeitung verkaufe, lediglich: "Für Obdachlose."

Kai Holland, Leiter des Ordnungsamtes, beobachtet die Händler schon länger. "Rechtlich haben wir bei denen nichts zu beanstanden", sagt er. Der Verkauf von Presseerzeugnissen auf der Straße sei grundsätzlich gestattet, dafür bedarf es auch keiner Reisegewerbekarte - solange sich die Verkäufer nicht an einem bestimmten Ort niederlassen. "Darauf achtet der Ordnungsdienst", erklärt Holland. Für einen festen Stand brauche es eine sogenannte Sondernutzungserlaubnis. Auch der Polizei sind die Verkäufer bekannt. Aus Sicht der Ordnungshüter ist das Verhalten der Verkäufer ebenfalls nicht strafbar. "Das Coburger Stadtrecht erlaubt das Betteln grundsätzlich", betont Polizeisprecher Stefan Probst. Solange die Streetworker-Händler niemanden bedrängen, sei ihr Verhalten strafrechtlich nicht relevant.

Der Herausgeber reagiert auf Anfragen der Neuen Presse ausweichend. Die Verkäufer würden sich die Zeitungen an seinem Kiosk in Darmstadt holen - auch diejenigen, die in Coburg unterwegs sind. Dort bekämen sie dann ihre Exemplare für 40 oder 50 Cent pro Stück. Er betont, dass sich alle an die auf den ersten Seiten abgedruckten Regeln halten müssten - und das alles legal sei.

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