Coburg Ausschluss vom Mittagessen
Von Norbert Klüglein 02.12.2016 - 00:00 Uhr
Weil eine Familie die Schulverpflegung nicht rechtzeitig bezahlt hat, darf ihr Kind nicht an der Gemeinschaftsverpflegung teilnehmen. Die AWO rechtfertigt ihr Vorgehen.
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