Besucher müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen und die Hygieneregeln einhalten. „Der Besuch kann nur erfolgen, wenn Sie frei von Covid-19-Symptomen sind und keinen Kontakt mit Covid-19 infizierten Personen hatten. Sollten Sie keine entsprechende Maske haben, sprechen Sie uns bitte an, wir stellen Ihnen dann in Ausnahmefällen eine zur Verfügung. Die Besuche können nur in zugewiesenen Besucherräumen erfolgen. In individuellen Ausnahmefällen können Besuche auf den Zimmern vereinbart werden, diese individuellen Ausnahmen werden gemeinsam mit der Einrichtungsleitung und Pflegedienstleitung festgelegt und müssen bitte über die Terminvergaben abgestimmt werden“, heißt es von Regiomed.
Eine telefonische Voranmeldung ist weiterhin notwendig. Aufgrund der Organisation ist eine rechtzeitige, in der Regel ein Tag vorherige Anmeldung erforderlich. Ein Besuch ohne Voranmeldung kann untersagt werden.
Die Regelungen sind vorerst bis zum 30. November gültig. „Wobei eine Anpassung erfolgen wird, wenn es veränderte Maßnahmen durch die Politik, Fachaufsichten oder unser Hygieneinstitut geben wird“, teilt der Klinikverbund mit.
Am Donnerstag war zunächst ein Besuchsverbot in Altenheimen angekündigt worden.