Coburg Corona: Stadt Coburg überschreitet roten Schwellenwert

Ab Phase Gelb auf der Bayerischen Corona-Ampel gilt unter anderem auch in Fußgängerzonen eine Maskenpflicht. Foto: Sebastian Gollnow/dpa Quelle: Unbekannt

Wegen weiterer Corona-Fälle im Stadtgebiet hat Coburg am Freitag auch die Grenze zur roten Corona-Warnstufe überschritten. Die Beschränkungen der roten Phase treten offiziell ab Sonntag, 0 Uhr, in Kraft.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Coburg - „Es war leider zu befürchten, dass diese Situation eintritt, denn der Inzidenzwert lag am Mittwoch und Donnerstag bei 46,3 für die Stadt“, erklärte Oberbürgermeister Dominik Sauerteig.

Die Beschränkungen der roten Phase treten offiziell ab Sonntag, 0 Uhr, in Kraft. Bis dahin gilt offiziell weiterhin die Warnstufe Gelb. Sauerteig appellierte erneut an die Coburgerinnen und Coburger, sich ab sofort an die strengen Regelungen der bayerischen Corona-Strategie zu halten. „Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Schwachen unserer Gesellschaft.“ Vor allem junge Leute seien manchmal noch relativ sorglos im Umgang miteinander. „Aber es ist wichtig für uns alle, weitere Infektionen und damit einen Lockdown zu verhindern. Ich bedanke mich bei all denen, die sich zum Wohle ihrer Mitmenschen stets vernünftig verhalten, so anstrengend das auch sein mag.“

Die Regelungen der roten Stufe sind, zusätzlich zu den Einschränkungen der gelben Stufe:

  • Maskenpflicht an Schulen besteht für alle Jahrgangsstufen. In der Stadt Coburg sind bereits 3 Schulen betroffen.
  • Private Feiern (beispielsweise Geburtstagsfeiern) und Kontakte werden auf maximal 5 Personen oder 2 Haushalte begrenzt.
  • Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und auf privat genutzten Grundstücken ist auf die Angehörigen von 2 Haushalten oder höchstens 5 Personen beschränkt.
  • Für Gaststätten besteht eine Sperrstunde von 22 Uhr bis 6 Uhr. Auch Tankstellen ist der Alkoholverkauf ab 22 Uhr untersagt. Es besteht zudem ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ab 22 Uhr.

Bereits jetzt gelten die Beschränkungen der Phase Gelb:

  • In Coburg muss in der gesamten Fußgängerzone, am Theaterplatz, am Albertsplatz, am ZOB und der oberen Mohrenstraße grundsätzlich Mund-Nasenschutz (MNS) getragen werden.
  • Auch in öffentlich zugänglichen Gebäuden wie im Bahnhof und auf den Bahnsteigen, in Behörden und Banken besteht prinzipiell MNS-Pflicht.
  • MNS-Pflicht gilt zudem auf allen Begegnungs- und Verkehrsflächen beim Arbeitgeber, wie zum Beispiel auf Gängen, Kantinen und in Aufzügen.
  • Auch am Arbeitsplatz gilt, soweit nicht ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, Maskenpflicht.
  • An Schulen gilt die Maskenpflicht ab Jahrgangsstufe 5 und in allen Hochschulen auch wieder am Platz.
  • Maskenpflicht am Platz gilt auch wieder in Theatern, Kinos und Konzerthäusern sowie bei Tagungen und Kongressen. Auch auf Sportveranstaltungen gilt die Pflicht, als Zuschauer auch am Platz MNS zu tragen.
  • Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum sowie in privat genutzten Räumen und Grundstücken ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens zehn Personen beschränkt. Dies gilt auch für private Feiern.
  • Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist zwischen 23 Uhr und 6 Uhr untersagt (Sperrstunde), ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder nichtalkoholischen Getränken. Auch Tankstellen dürfen nach 23 Uhr keinen Alkohol mehr verkaufen.

Autor

Bilder