Untersiemau Die Angst vor dem Abmahn-Anwalt

Yannick Seiler
Wer künftig möchte, dass sein Arzt persönliche Daten speichert, der muss dem schriftlich ausdrücklich zustimmen. Das regelt die neue Datenschutzgrundverordnung. Mit ihr kommen viele weitere Vorschriften auf die Mediziner zu. Ärzte fühlen sich dadurch im Arbeitsalltag überfordert. Vereinen und Unternehmen ergeht es ähnlich. Archiv Foto: dpa

Die neue Datenschutzgrundverordnung bereitet Vereinen und Firmen Kopfzerbrechen. Auch in Wartezimmern von Ärzten macht sich die neue Richtlinie bemerkbar.

 
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