Coburg - Am 18. Juli 1881 trat im damaligen Deutschen Kaiserreich das "Innungsgesetz" in Kraft. Dadurch wurde der öffentlich-rechtliche Vereinigung von Handwerkern eine gesetzliche Grundlage gegeben. Es löste endgültig das bisherige Zunftwesen ab. Im Herzogtum Sachsen-Coburg war dieses allerdings schon am 25. Juni 1859 mit Einführung der Gewerbefreiheit durch herzog Ernst II. von Sachsen-Coburg-Gotha (1818-1893) zu Ende gegangen.