Coburg Folgenschwere Nacht des Grauens

Mathias Mathes
Folgenschwere Nacht des Grauens Quelle: Unbekannt

Drei junge Männer sollen an Halloween einen 50-Jährigen brutal verprügelt haben. Die Anklage lautet auf versuchten Totschlag.

 
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Coburg/Stöppach - Nein, in dem kleinen, beschaulichen Untersiemauer Ortsteil Stöppach zusammengeschlagen zu werden, das habe er sich überhaupt nicht vorstellen können, so ein 50-jähriger Mann am Dienstag am Landgericht Coburg. Und doch sollen gleich drei junge Männer aus dem Landkreis Coburg auf ihn losgegangen sein. Sie müssen sich jetzt vor Gericht wegen versuchten Totschlags verantworten.

Party im Milchhäuschen

Es war die Halloween-Nacht vergangenen Jahres, als sich der 50-Jährige mit seiner Frau auf den Heimweg von einer privaten Feier machte. In derselben Nacht feierten junge Leute im sogenannten "Milchhäuschen", das in Stöppach inzwischen für Veranstaltungen genutzt wird. Dort schauten die Eheleute noch vorbei, weil ihre Tochter und deren Freund den Abend im "Milchhäuschen" verbrachten. Die Tochter habe ihm dann erzählt, dass ihr Freund von mehreren jungen Männern belästigt und sogar geschlagen worden sei, berichtete der 50-Jährige der Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Dr. Christoph Gillot. Die Störenfriede hätten sich ziemlich aggressiv verhalten. Erst als der Familienvater die Party-Location wieder verlassen hatte, seien ihm am Eingang des "Milchhäuschens" ein paar junge Männer aufgefallen - aus seiner Sicht diejenigen, die für Ärger gesorgt hatten. Er habe sie auf ihr Verhalten ansprechen wollen.

Wie es dann weiter ging, konnte der Zeuge nur noch bruchstückhaft angeben. "Ich konnte keine drei Worte sagen, schon hatte ich eine Faust im Gesicht", so der 50-Jährige. Nach der von Oberstaatsanwalt Dr. Christopher Rosenbusch vorgetragenen Anklage soll Folgendes passiert sein: Einer der drei Angeklagten im Alter zwischen 22 und 29 Jahren schlug dem älteren Mann mit der Faust ins Gesicht, sodass dieser zu Boden ging. Dann hätten alle drei auf den Liegenden eingeschlagen und schließlich auch eingetreten. "Einer der Angeschuldigten versetzte dem Geschädigten einen wuchtigen Tritt gegen den Kopf", so der Anklagevertreter. Ein solcher Tritt mit Schuhen an den Füßen sei potenziell tödlich. Durch das Eingreifen der Frau des Opfers endete die tätliche Auseinandersetzung.

Die Beschuldigten gaben am ersten Verhandlungstag nur wenig von sich preis. Alle stammen aus geordneten Verhältnissen und stehen fest im Arbeitsleben. Einer ist selbst verheirateter Familienvater mit zwei Kindern. Zu den Tatvorwürfen selbst wollten sie nichts sagen. Unbeantwortet ließen sie auch die Frage des Gerichts, wie sie es mit Alkohol und Drogen hielten. Richter Gillot verlas die Vorstrafenregister. Einer der Angeklagten hat eine weiße Weste, ein anderer eine Vorstrafe wegen Besitzes von und Handel mit Drogen. Der 29-jährige Beschuldigte ist einschlägig vorbestraft, wegen Körperverletzung.

Offenbar Alkohol im Spiel

Wie nicht selten in solchen Fällen trübt nicht nur die Zeit bis zum Prozessbeginn, sondern auch der damalige Alkoholkonsum aller Beteiligten die Erinnerung an die Ereignisse. So wies einer der Verteidiger den Geschädigten darauf hin, dass einige seiner Aussagen vor Gericht so gar nicht mit seinen Angaben bei der Polizei kurz nach der Schlägerei übereinstimmten. Zudem gebe es eine Zeugenaussage, wonach der 50-Jährige zuerst handgreiflich geworden sein soll. "Ich habe mit Sicherheit nicht geschlagen", beteuerte der. Welcher der Angeklagten ihm was genau zugefügt hatte oder wer ihn an den Kopf getreten hatte, vermochte er nicht zu sagen. Alles sei so schnell gegangen und es sei relativ dunkel gewesen. Fest steht, dass der Geschädigte Kopfwunden und einen Rippenbruch davongetragen hatte.

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Weitere Verhandlungstermine: Heute Mittwoch, 5. August, sowie Dienstag, 11. August, jeweils 9 Uhr.

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