Offenbar Alkohol im Spiel
Wie nicht selten in solchen Fällen trübt nicht nur die Zeit bis zum Prozessbeginn, sondern auch der damalige Alkoholkonsum aller Beteiligten die Erinnerung an die Ereignisse. So wies einer der Verteidiger den Geschädigten darauf hin, dass einige seiner Aussagen vor Gericht so gar nicht mit seinen Angaben bei der Polizei kurz nach der Schlägerei übereinstimmten. Zudem gebe es eine Zeugenaussage, wonach der 50-Jährige zuerst handgreiflich geworden sein soll. "Ich habe mit Sicherheit nicht geschlagen", beteuerte der. Welcher der Angeklagten ihm was genau zugefügt hatte oder wer ihn an den Kopf getreten hatte, vermochte er nicht zu sagen. Alles sei so schnell gegangen und es sei relativ dunkel gewesen. Fest steht, dass der Geschädigte Kopfwunden und einen Rippenbruch davongetragen hatte.
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Weitere Verhandlungstermine: Heute Mittwoch, 5. August, sowie Dienstag, 11. August, jeweils 9 Uhr.