Es gelte jedoch auch dann die Bayerische Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung. "Das heißt, die Kinder können in Gruppen von bis zu zehn Personen laufen und wir empfehlen soweit möglich Abstand zu halten und Masken zu tragen", sagt Kaiser. Für die Ausgabe der Süßigkeiten gibt es keine Vorgaben. "Es sollten abgepackte Süßigkeiten sein und keine große Schüssel, in die jeder greift", rät er. Generell sollen Halloweenpartys klein gehalten werden, gesetzlich begrenzt ist die Gästezahl auf 100 Personen in geschlossenen Räumen. css