Coburg Himmelslaternen stehen ganz oben auf dem Index

Stefanie Karl
Die Geschäfte sind gut bestückt. Über 100 Millionen Euro geben die Deutschen jährlich für das Silvesterfeuerwerk aus. Foto: Florian Miedl

An Silvester kracht und knallt es. Die Behörden warnen vor nicht zugelassenen Raketen und Feuerwerk im Umfeld historischer Gebäude.

 
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Coburg - Alles begann mit einem toten Papst. Am 31. Dezember 335 starb Silvester I. in Rom. Und als im Zuge der Gregorianischen Kalenderreform im 16. Jahrhundert der letzte Tag des Jahres vom 24. auf den 31. Dezember verlegt wurde, hatte das Jahresendfest seinen Namen: Silvester.

Auch wenn die Wurzeln dieses Brauches lange zurückliegen, ist eines gleich geblieben: Silvester feiern die Menschen mit lauten Böllern und jeder Menge Krach. So, sagt der Volksglaube, werden böse Geister vertrieben. Doch wer im modernen 21. Jahrhundert zu Böller und Co greift, sollte einiges beachten. Umfangreiche Vorschriften sichern den Umgang mit den Feuerwerkskörpern ab; nicht zuletzt zur Sicherheit derjenigen, die die Raketen in den Himmel schießen. In den Tagen vor Silvester mahnen daher zahlreiche Institutionen zur Vorsicht.

"Auch an Silvester haben Hobby-Feuerwerker keine Narrenfreiheit", verdeutlicht Maximilian Heller, Pressesprecher der Stadt Coburg. Er weist darauf hin: "Handelsübliche Silvesterraketen, Kracher oder Böller dürfen nur am 31. Dezember und am 1. Januar nur von Erwachsenen abgebrannt werden." Dies gilt für Pyrotechnik der Kategorie zwei; Feuerwerkskörper der Kategorie eins, zum Beispiel Knallbonbons und Wunderkerzen, dürfen auch an Jugendliche ab zwölf Jahren ausgegeben werden. Wo das Feuerwerk gezündet wird, darauf sollten die Coburger ebenfalls achten. "Verboten sind Feuerwerke in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kindergärten und Altenheimen sowie Fachwerkhäuser", erläutert Maximilian Heller. Großer Abstand sei außerdem zu Tankstellen, Scheunen, Ställen und leicht entzündlichen Stoffen zu halten. Und: Sogenannte Himmelslaternen sind grundsätzlich verboten. "Sie tragen das Brandrisiko unkontrolliert in die Ferne", warnt die Stadtverwaltung. Bei den Himmelslaternen handelt es sich um einen Lampion in Leichtbauweise, in dem eine Feuerquelle sitzt und für Auftrieb sorgt.

Mit Nachdruck warnt das Ordnungsamt der Stadt Coburg zudem vor der erhöhten Brandgefahr für die zahlreichen historischen Gebäude. Dazu zählen etwa die Veste, Schloss Ehrenburg, das Landestheater, das Naturkundemuseum und das ehemalige Zeughaus in der Herrengasse. "In deren Umkreis soll grundsätzlich jedes Feuerwerk unterbleiben", sagt Kai Holland, Leiter des städtischen Ordnungsamtes und die Stadt warnt: "Wer gegen ein Abbrennverbot verstößt, riskiert ein Bußgeld nach dem Sprengstoffgesetz, das im Extremfall bis zu 50 000 Euro betragen kann."

Weil nicht zugelassenes oder nicht ordnungsgemäß abgebranntes Feuerwerk Risiken für den Verwender birgt, sollte nur solche Pyrotechnik verwendet werden, die eine deutsche Zulassung besitzt. Bevor Feuerwerkskörper in den Handel kommen, werden sie vom Bundesamt für Materialforschung und -prüfung auf ihre Sicherheit getestet. Bei einem positiven Ergebnis erhalten die Feuerwerkskörper eine entsprechen Kennzeichnung (CE oder BAM).

Hinsichtlich möglicher Sachschäden durch Silvesterböller informiert die HUK Coburg: Wird etwa ein parkendes Auto beschädigt und steht der Verursacher nicht fest, greift die Teilkaskoversicherung. Fliegen Raketen durch offene Fenster oder Dachluken, und entwickelt sich ein Brand, reguliert die Wohngebäude- und Hausratversicherung. "Allerdings lassen sich solche Schäden in der Regel leicht vermeiden, indem man Fenster und Dachluken schließt", heißt es in einer Mitteilung der Versicherung.

Wird eine Person durch einen Silvesterkracher ernsthaft verletzt - am Auge etwa oder an den Händen - wird dieser Schaden über eine private Unfallversicherung ersetzt. Sie zahlt unabhängig davon, ob der Versicherte selbst oder aber ein Dritter den Unfall verursacht hat. Meist jedoch wird der Verursacher unbekannt bleiben: In diesem Fall bleibt der Verletzte allerdings auf weiteren Schadensersatzansprüchen sitzen.

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