Coburg Höhere Parkgebühren in Rödental

Martin Rebhan
Parken. Symbolfoto. Foto: Arne Dedert/dpa

In Rödental steigen nicht nur in den Tiefgaragen die Preise. Der Bauausschuss informiert sich zudem über schnellwachsende Baumarten.

 
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Rödental - Änderungen gibt es bei den Parkgebühren in der Stadt Rödental. Das wurde in der Sitzung des Bauausschusses deutlich. In den Tiefgaragen wurden die Preise für Dauerparker erhöht, beziehungsweise bei gleichem Entgelt die Parkdauer reduziert. Für die Tiefgarage Curanum entfallen die Sportler- und Nachttarife sowie die 24 Stunden Dauerparkkarte. Die Parkgebühr wurde von zehn auf 50 Cent für die erste Stunde angehoben. Bei den Parkdecks Rathausstraße und Mecklenburger Straße fallen für Dauerparkausweise künftig 180 Euro im Jahr an. Gestrichen wurden die Dauerparkausweise für den Parkplatz Gnaileser Straße.

Die Sitzung des Bauausschusses war zudem von einer Flut von Informationen geprägt. Zum einen beschäftigte man sich mit der Frage, ob eine sogenannte "Kurzumtriebsplantage" (KUP) eine Option für die Stadt wäre, zum anderen ließen sich die Stadträte durch zwei Systemanbieter umfassend über die Möglichkeit des "Handyparkens" informieren.

Die Bayerische Landesanstalt für Wald- und Forstwirtschaft (LWF) betreibt seit 1995 auf einer etwa fünf Hektar großen Fläche zwischen Neershof und Spittelstein eine solche Plantage. Ziel einer solchen Bodenbewirtschaftung ist, mit dem Anbau von schnellwachsenden Baumarten auf landwirtschaftlichen Flächen Energie-Hackschnitzel zu produzieren. Betreut wird dieses Projekt von Dr. Frank Burger von der Landesanstalt für Forstwirtschaft. In einem ausführlichen Referat informierte er die Ausschussmitglieder über die bisher gewonnenen Erkenntnisse. In seinen Ausführungen beschrieb er die Entwicklung einer Plantage über Ansaat bis zur Endnutzung. Besonders arbeitete er heraus, das Kurzumtriebsplantagen über 30 Jahre lang Energiehackschnitzel produzieren können. Nach seinen Worten werden hierdurch pro Jahr und Hektar 5000 bis 6000 Liter Heizöl ersetzt.

Diskussionsbedarf gab es bei Bauvoranfragen. So wollte ein Bauherr eine Befreiung von der vorgegebenen Dachform. Im Baugebiet Mahnberg II sind Sattel- Walm- und Krüppelwalmdächer zugelassen. Jetzt soll ein Gebäude mit einem Flachdach entstehen. Der Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 2019. Dieser Umstand rief Ulrich Leicht (Grüne) auf den Plan. Er fragte, warum man eigentlich einen Bebauungsplan aufstellt, um dann Befreiungen zu erteilen. Bürgermeister Marco Steiner (FW) entgegnete, dass es besser sei, Beschränkungen vorzugeben und diese dann vorhabenbezogen aufzuheben, als überhaupt keine Vorgaben festzulegen. Bei zwei Gegenstimmen wurde der Bauvoranfrage zugestimmt. Abgelehnt wurde indes eine Bauvoranfrage eines Bio-Rinderzüchters aus Coburg. Dieser wollte in Waldsachsen eine Freilandhaltung für 200 Rinder und 150 Schweine errichten. Einig war man sich, dass das ins Auge gefasste Gelände hierfür völlig ungeeignet sei. "Schade, dass wir keinen geeigneten Platz haben", kommentierte Ulrich Leicht die Entscheidung. In Weißenbrunn vorm Wald will ein Bauherr sein zukünftiges Haus so platzieren, dass aus zwei Baugrundstücken eines wird. Nach einiger Diskussion wurde bei drei Gegenstimmen das Vorhaben gut geheißen. Zugestimmt wurde der Verordnung über das Überschwemmungsgebiet von Itz und Röden. In der Straße Langer Rain und der Thüringer Straße müssen Bäume entnommen werden. Das Gremium überzeugte sich vor Ort von der Notwendigkeit der Maßnahme.

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