Diskussionsbedarf gab es bei Bauvoranfragen. So wollte ein Bauherr eine Befreiung von der vorgegebenen Dachform. Im Baugebiet Mahnberg II sind Sattel- Walm- und Krüppelwalmdächer zugelassen. Jetzt soll ein Gebäude mit einem Flachdach entstehen. Der Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 2019. Dieser Umstand rief Ulrich Leicht (Grüne) auf den Plan. Er fragte, warum man eigentlich einen Bebauungsplan aufstellt, um dann Befreiungen zu erteilen. Bürgermeister Marco Steiner (FW) entgegnete, dass es besser sei, Beschränkungen vorzugeben und diese dann vorhabenbezogen aufzuheben, als überhaupt keine Vorgaben festzulegen. Bei zwei Gegenstimmen wurde der Bauvoranfrage zugestimmt. Abgelehnt wurde indes eine Bauvoranfrage eines Bio-Rinderzüchters aus Coburg. Dieser wollte in Waldsachsen eine Freilandhaltung für 200 Rinder und 150 Schweine errichten. Einig war man sich, dass das ins Auge gefasste Gelände hierfür völlig ungeeignet sei. "Schade, dass wir keinen geeigneten Platz haben", kommentierte Ulrich Leicht die Entscheidung. In Weißenbrunn vorm Wald will ein Bauherr sein zukünftiges Haus so platzieren, dass aus zwei Baugrundstücken eines wird. Nach einiger Diskussion wurde bei drei Gegenstimmen das Vorhaben gut geheißen. Zugestimmt wurde der Verordnung über das Überschwemmungsgebiet von Itz und Röden. In der Straße Langer Rain und der Thüringer Straße müssen Bäume entnommen werden. Das Gremium überzeugte sich vor Ort von der Notwendigkeit der Maßnahme.