Coburg Homeschooling kostet Landkreis mehr als gedacht

Martin Rebhan
Eine Schülerin nimmt über ein Tablet von ihrem Bett aus am Unterricht teil. Damit Schule derzeit, wo nötig, auf diese Weise reibungslos möglich ist, ertüchtigt der Landkreis die IT an seinen Schulen. Symbolbild: Sebastian Gollnow (dpa Archiv) Quelle: Unbekannt

Die Geräte von Schülern und Lehrern sind veraltet. Für 200.000 Euro sollen neue angeschafft werden - Geld, das bisher nicht im Etat vorgesehen war.

 
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Coburg - "Homeschooling", also wenn Schüler und Lehrer von zu Hause aus arbeiten, wird zu einer finanziellen Herausforderung für den Landkreis Coburg. Für die Ertüchtigung seiner Schulen in der Informationstechnik (IT) hat der Landkreis Coburg in seinem Haushalt für 2020 ein Finanzvolumen von 1,36 Millionen Euro (davon 863 515 Euro staatlicher Zuschuss im Rahmen der Förderkulisse "digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen" - dBIR) vorgesehen.

Als die Planungen aufgestellt wurden, war nicht vorhersehbar, dass weitere Maßnahmen in diesem Bereich nötig würden. Mattias Aust erläuterte dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport welche Anschaffungen getätigt werden müssen, um einen reibungslosen Ablauf des Homeschoolings zu gewährleisten. Die Schulleitungen etwa traten mit der Bitte an den Landkreis heran, mit mobilen PCs ausgestattet zu werden, damit sie auch von außerhalb auf ihre Verwaltungen zugreifen können. Die unvorhergesehenen Kosten bezifferte er in Summe mit 109 000 Euro.

Zwar kann der Landkreis die Ausgaben im laufenden Jahr dadurch decken, dass nicht alle geplanten IT- Beschaffungen 2020 umgesetzt werden, vom Tisch sind sie deshalb nicht. Der Mehraufwand ist damit schon ein fester Posten im kommenden Haushalt. Einstimmig folgte der Ausschuss dem Beschlussvorschlag, die notwendigen Maßnahmen umzusetzen.

Aufgrund der Umstellung des Microsoft-Betriebssystems von Windows 7 auf Windows 10 musste am Arnold-Gymnasium ein Server ausgetauscht werden. Die inzwischen sechs Jahre alten Geräte, die derzeit benutzt werden, hätten jedoch nicht die richtigen Schnittstellen, ließ Matthias Aust wissen. 110 PCs müssten ausgetauscht werden. Darüber hinaus sieht die Schule im Zuge der bevorstehenden Sanierungsarbeiten Bedarf für 83 weitere Geräte - insgesamt also 193 Rechner. Die Kosten wurden mit 193 000 Euro angegeben.

Der Landkreis kann mit einer 90-prozentigen Förderung rechnen, sofern die Gesamtausgaben für die IT Ausstattung den Rahmen der dBIR Förderung von 863 515 Euro nicht überschreiten. Ein entsprechender positiver Empfehlungsbeschluss wurde gefasst.

Die Musikschule Coburg stellte im vergangenen Jahr einen Antrag, Schüler aus dem Kreis Coburg so zu bezuschussen, dass man einheitliche Unterrichtsgebühren erheben kann. Bei der aktuellen Schülerzahl würde dies für den Landkreis ein Kostenvolumen von 14 000 Euro bedeuten. Die Krux an der Sache ist die, dass dann ein Präzedenzfall geschaffen würde, der die Tür für alle Musikvereine, Musikschulen und freischaffenden Musiklehrer öffnen würde, ebenfalls derartige Gelder einzufordern.

Laut den Kommunen würden sich derzeit rund 750 Schülerinnen und Schüler im Landkreis Coburg musikalisch ausbilden lassen, berichtete Tamara Freitag aus dem Fachbereich 23. Einer ersten Überschlagsrechnung zufolge müsste der Landkreis inklusive der Musikschule Coburg mit einer Fördersumme von 119 000 Euro jährlich rechnen. Um die Belastbarkeit der Zahlen zu sichern, sollen in zwei weiteren Phasen konkrete Schülerzahlen ermittelt werden. Nach Worten von Freitag können nach der bisheriger Planung Gelder frühesten in den Haushalt 2022 eingestellt werden. Der Ausschuss beauftragte die Verwaltung mit der Fortführung der Datenerhebung.

Im Schuljahr 2019/2020 wurden nach Worten von Tamara Freitag fünf Grundschulen und zwei Kindertagesstätten mit dem Zertifikat "Haus der kleinen Forscher" neu ausgezeichnet. Die Zahl der Einrichtungen mit dem Titel stieg damit auf 19. Beschlossen wurden auch neue Richtlinien für die Nutzung der Schulsportstätten des Landkreises Coburg. Martin Stingl (SPD) wollte festgehalten haben, dass hierbei über ein "adäquates" Nutzungsentgelt zu sprechen sei.

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