Coburg Kein Bedarf für Karfreitags-Party

Norbert Klüglein
Feiern bis der Osterhase kommt: Das Bundesverfassungsgericht hat die Möglichkeit geschaffen, dass Ordnungsämter an den sogenannten stillen Tagen Ausnahmen vom Tanz- und Feierverbot zulassen. Im Raum Coburg wird davon noch kein Gebrauch gemacht. Foto: Martin Schutt /dpa Quelle: Unbekannt

Das Schlupfloch, das das Verfassungsgericht geöffnet hat, wird in Stadt und Land noch nicht genutzt. Die Kirchen sehen den Angriff auf die stillen Tage sehr kritisch.

 
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