?Worum geht es bei der
EU-Tabak-Richtlinie?
Die neue EU-Tabakprodukt-Richtlinie ist schon am 19. Mai 2014 in Kraft getreten. Sie sieht zum Schutz vor den Gefahren des Tabakkonsums schärfere Regeln für Herstellung, Präsentation und Verkauf von Tabakwaren vor. Am Freitag vergangener Woche wurde sie in nationales Recht umgesetzt.
?Wie sollen Packungen
künftig gestaltet sein?
Die in anderen Ländern bereits üblichen Fotos - etwa ein verfaulter Fuß oder eine schwarze Raucherlunge - sollen vor allem junge Menschen vom Rauchen abhalten. Diese Bilder und Warnhinweise wie "Rauchen ist tödlich" müssen mindestens zwei Drittel der Vorder- und Rückseite der Packungen einnehmen. Solche Warnhinweise gibt es bereits heute, sie sind aber kleiner. Ein gelb hinterlegter Text soll auch Anlaufstellen für Raucher nennen, die aufhören wollen. Verpackungen, die bis 20. Mai nach alten Regeln produziert wurden, können ein Jahr lang "abverkauft" werden. Für Zigarren- und Cigarillo-Schachteln gelten Ausnahmen.
?Sind die großen Gruselbilder die einzige Änderung?
Nein. Menthol-Produkte sollen ab 20. Mai 2020 komplett verboten werden. Aromen, die den Tabakgeschmack überdecken, sollen vom Markt verschwinden. Es geht auch um "technische Merkmale", mit denen sich Geruch, Geschmack oder Stärke ändern lassen. Oder um Filter, Papier oder Kapseln, die Tabak oder Nikotin enthalten.
?Was kommt zusätzlich auf
die Hersteller zu?
Kleine Verpackungsgrößen sind für bestimmte Tabakwaren verboten, ebenso andere verkaufsfördernde und irreführende Elemente auf Verpackungen. Die Packung muss nach bestimmten Kriterien gestaltet sein und mindestens zwanzig Zigaretten enthalten. Für Tabak zum Selbstdrehen sind Kombidosen und Beutel erlaubt - sie müssen mindestens 30 Gramm Tabak enthalten. Um Fälschungen vorzubeugen, müssen Verpackungen ein Erkennungs- und ein fälschungssicheres Sicherheitsmerkmal tragen - ab 20. Mai 2019 für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen und ab 2024 für alle anderen Tabakerzeugnisse. Bevor ein Hersteller ein neues Tabakprodukt auf dem europäischen Markt platziert, hat er künftig ein Zulassungsverfahren zu durchlaufen.
?Werden jetzt auch
E-Zigaretten reguliert?
Ja. Für nikotinhaltige E-Zigaretten und Nachfüllbehälter gibt es ebenfalls Sicherheits- und Qualitätsanforderungen. Der Markt für elektronische Zigaretten, bei denen eine Flüssigkeit verdampft und durch den Konsumenten inhaliert wird, ist noch relativ jung. Bisher gibt es in Deutschland keine spezifischen gesetzlichen Regelungen. Hier gelten jetzt ebenfalls die schon länger bestehenden Werbeverbote für Tabakprodukte.
?Wird es weitere
Einschränkungen geben?
Ja, die Werbeauflagen werden verschärft. Zigarettenwerbung auf Plakaten und im Kino soll von Juli 2020 an verboten werden. Das Tabakwerbeverbot soll auch E-Zigaretten einschließen und sich auf Außenflächen wie Plakatwände erstrecken. An Fachgeschäften sowie in Verkaufsstellen wie Trinkhallen oder Tankstellen wird Tabakwerbung weiter erlaubt sein. In Kinos soll das Werbeverbot bei allen Filmen gelten, die für Zuschauer unter 18 Jahren freigegeben sind - also dem überwiegenden Teil.