Coburg Mehr Sicherheit für Pedalritter in Coburg

Auf Fahrrad-Schutzstreifen herrscht auch in Coburg jetzt absolutes Halteverbot für Autos. Foto: Frank Wunderatsch

Bereits seit dem 28. April gilt ein totales Halteverbot für Pkw auf den sogenannten Rad-Schutzstreifen. Bei Missachtung drohen hohe Bußgelder.

 
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Coburg - Die Stadt Coburg setzt die neue Vorgabe der Straßenverkehrsordnung um: Seit dem 28. April gilt auf Schutzstreifen für den Radverkehr ein absolutes Halteverbot. Nun werden auch in Coburg alle bisher gültigen Ausnahmen entfernt, die ein eingeschränktes Halten auf den Schutzstreifen ermöglicht haben.

"Die Stadt Coburg bittet die Autofahrer, sich auf die neue Situation einzustellen", teilt Louay Yassin, Pressesprecher der Stadt Coburg, mit. "Wir wollen und müssen dem Fahradverkehr mehr Raum in unserer Stadt einräumen und ihn sicherer gestalten. Zugeparkte Radschutzstreifen haben immer wieder zu gefährlichen Situationen für Radfahrer geführt. Durch die bundesweite Regelung wird dieses Parken auf den Streifen nun teuerer", so Yassin.

"In den letzten Jahren erreichten uns häufig Beschwerden über abgestellte Fahrzeuge auf Radschutzstreifen. Sie finden sich in Coburg zum Beispiel in der Ketschendorfer Straße, in der Rosenauer Straße, in der Lauterer Straße und in der Creidlitzer Straße", ergänzt Kai Holland, Leiter des Ordnungsamtes.

Es handele sich hier um unterbrochenen Fahrbahnmarkierungen, die einen geschützten Raum für den Radfahrer kennzeichnen. "Der Kraftfahrzeugverkehr darf diesen nur befahren, wenn eine Gefährdung des Radverkehrs ausgeschlossen ist", so Holland weiter. Bis zum April war es noch erlaubt, kurzzeitig auf Radschutzstreifen zu halten bzw. auch Ladetätigkeiten zu verrichten. Jetzt gilt die eindeutige Regelung, dass selbst das Halten auf diesen Schutzstreifen nicht mehr gestattet ist.

Die neue Straßenverkehrsordnung sieht hier unterstützend deutlich erhöhte Bußgelder für die Missachtung vor. Das gilt auch für das Parken auf Gehwegen und das Parken in zweiter Reihe, betont Louay Yassin. sc

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