Neustadt Neustadt schließt Kita und Kinderbetreuung

Wird frühestens wieder am 27. Juli geöffnet: der Kindergarten in Ketschenbach, in dem sich das Corona-Virus verbreitet hat. Foto: Peter Tischer

Im Stadtgebiet sind neue Corona-Fälle aufgetreten. Betroffen sind insgesamt neun Kinder und Erzieher.

 
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Neustadt - Der Kindergarten in Ketschenbach, ein Stadtteil von Neustadt, ist vom Corona-Virus betroffen. Das hat der Träger der Kita, die Stadt Neustadt, nach Auskunft des Landratsamtes Coburg am Mittwoch bestätigt.

Derzeit seien insgesamt neun Kinder und Erzieher aus einer Kita-Gruppe infiziert. Um wie viele Jungen und Mädchen sowie Betreuer es sich handelt, teilte das Landratsamt auf Nachfrage nicht mit.

Aus der betroffenen Kindergartengruppe lägen alle Testergebnisse vor. Seit Dienstag seien hier keine neuen Infektionen hinzugekommen. "Wir sind erleichtert, dass es in der Gruppe keine weiteren Erkrankten gibt", sagte Corinna Rösler, Sprecherin des Landratsamtes Coburg, der Neuen Presse am Mittwochnachmittag.

Allerdings würden im ganzen Kindergarten weitere Tests laufen. Obwohl nur eine Gruppe betroffen ist, sei die gesamte Einrichtung geschlossen worden. Voraussichtlich werde die Kita wieder am 27. Juli geöffnet, bestätigte Neustadts Oberbürgermeister Frank Rebhan die Information des Landratsamtes Coburg.

Alle Kontaktpersonen seien über die Situation in der Einrichtung informiert worden. Sie befänden sich, ebenso wie die Infizierten, in Quarantäne, so Corinna Rösler.

Geschlossen werden nach Auskunft von OB Rebhan auch die Kindertagespflegeeinrichtungen beim ASB Neustadt und im Gemeindehaus Haarbrücken. Beide bleiben - so die Information am Mittwoch um 15.15 Uhr - vermutlich bis Ende nächster Woche zu. Derzeit liefen Corona-Tests für Kinder, die beide Einrichtungen besuchen, und bei Mitarbeitern. "Wir wollen auf Nummer sicher gehen", sagte der OB auf Nachfrage.

Die von den Schließungen betroffenen Jungen und Mädchen müssen jetzt von ihren Eltern betreut werden. Ist ihr Kind infiziert, gelten sie als "Kontaktperson 1". Sie werden dann für die Zeit, die sie in Quarantäne verbringen müssen, krankgeschrieben und erhalten ihre Lohnfortzahlung.

Anders sieht es bei Kindern aus, die nicht infiziert sind, Umgang mit Corona-Erkrankten hatten und deshalb selbst als "Kontaktperson 1" gelten. Ihre Eltern können dann zwar zur Arbeit gehen, müssen aber schauen, wie sie die Betreuung ihres Kindes organisieren, weil es die Kita oder Tagespflege nicht besuchen kann. Eine Krankschreibung oder anderweitige Unterstützung erhalten Vater und Mutter nicht. Sie müssen, wenn sie zu Hause bleiben, Urlaub oder Überstunden abnehmen. "Für Eltern, die selbst keine ,Kontaktperson 1‘ sind, ist das sicher eine schwierige Situation", zeigt Landratsamtssprecherin Corinna Rösler Verständnis.

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