Coburg Ordnungsamt mahnt zur Vorsicht

Coburg - Auch an Silvester haben Hobby-Feuerwerker keine Narrenfreiheit. Darauf weist das Ordnungsamt der Stadt Coburg in einer Pressemitteilung hin. Handelsübliche Silvester-Raketen, Kracher und Böller (Kennzeichnung "Feuerwerksklasse II") dürfen nur am 31. Dezember und 1.

 
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