Coburg Prozess: DNA-Spuren belasten Goldbergsee-Schläger

ger
Derzeit wird vor dem Jugendgericht über das Schicksal von sechs jungen Männern verhandelt, die einen 30-Jährigen attackiert haben sollen. Foto: Wunderatsch

Am Mittwoch hat das Jugendgericht einen Rechtsmediziner zu der Tat befragt. Er hatte auch Schuhe genau unter die Lupe genommen.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Coburg - Sechs junge Männer sitzen derzeit infolge der Schlägerei am Golbergsee wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung auf der Anklagebank des Coburger Jugendgerichts. Wer von ihnen tatsächlich auf das Opfer eingetreten hatte, konnten die Aussagen der Zeugen jedoch bislang nicht klären. Am Mittwoch hat sich nun ein medizinischer Experte aus Mittelfranken dieser Frage angenommen.

Er habe sich den 30-Jährigen zwei Tage nach der Auseinandersetzung angeschaut, erklärte Gutachter Professor Dr. Peter Betz vom rechtsmedizinischen Institut der Universität Erlangen. Aufgefallen seien ihm dabei insbesondere zwei Schädelverletzungen des Opfers, die offenbar durch Tritte zustande gekommen waren, sowie Verletzungen am Auge. Zudem habe der Mann Schürfwunden aufgewiesen, die typisch für eine am Boden liegende Person seien, auf die eingetreten wurde.

"Die Verletzungen am Auge passen nicht zu einem Sturz", erklärte Betz. Infrage käme eher ein Faustschlag ins Gesicht. Damit bestätigte er die Aussage einer Zeugin, dass das Opfer, bevor es zu Boden ging, offenbar durch einen solchen Schlag getroffen worden war. Andere Anwesende hatten angegeben, dass der Mann bestenfalls umgeschubst worden sei. Auch die Beschreibung, dass es sowohl zu einem Stampftritt gegen den Schläfenbereich wie zu einem "Fußballkick" gegen das Hinterhaupt des 30-Jährigen gekommen sei, hielt er anhand der Kopfverletzungen des Opfers für plausibel. Folge sei ein Schädel-Hirn-Trauma gewesen, aufgrund dessen der Mann sich bis heute nicht mehr an die Tat erinnern könne. "Wenn Sie jemandem so gegen den Schädel treten, dass er bewusstlos wird, können sie die Folgen nicht abschätzen", berichtete der Mediziner in seiner Gefahreneinschätzung der Verletzungen. Möglich seien der Hirntod oder ein spontanes Ersticken an Erbrochenem.

Neben den Verletzungen des Opfers untersuchte der Rechtsmediziner auch die Schuhe der Angeklagten, um zu ermitteln, welche der Männer sich an dem Angriff beteiligt hatten. Hierbei fand er bei mindestens einem Paar DNA-Spuren des 30-Jährigen - unter anderem an der Sohle. "Die Spuren an der Sohle sprechen dagegen, dass das Opfer dem Träger lediglich auf den Schuh gefallen ist", betonte der Wissenschaftler auf Nachfrage des vorsitzenden Richters Christoph Gillot.

Neben dem Rechtsmediziner sagten auch drei Polizisten aus, die bei der Vernehmung der Angeklagten beteiligt waren. Im Verlauf einer dieser Aussagen wurden Sprachnachrichten vorgespielt, mittels derer die Gruppe offenbar ihren Angriff auf den 30-Jährigen organisiert hatte. Hierbei beschrieben die Männer ihr Ziel und dessen Begleiter detailliert, um die Ausflugsgesellschaft leichter in die Zange nehmen zu können. Verschickt hatten sie diese Botschaften über ihre Mobiltelefone mithilfe des Kurznachrichtendienstes WhatsApp.

Fortsetzung des Prozesses am Montag, 28. September

Autor

Bilder