Coburg - Lag ein Pflegefehler vor oder nicht? Mit dieser Frage musste sich jüngst das Landgericht Coburg auseinander setzten. Ein privates Seniorenheim im westlichen Landkreis war auf Schmerzensgeld und Schadensersatz verklagt worden. Der Kläger führte vor Gericht aus, dass seine Mutter, die an Demenz, Diabetes und Osteoporose litt, im Mai 2014 zur Kurzzeitpflege in dem Heim untergebracht wurde. Bei einem Sturz aus dem Bett erlitt sie im Juli 2014 einen Bruch des Atlasknochens, eine Schädelprellung sowie einen Anbruch des Oberschenkelhalses.