Mitbewohner hätten schließlich Schlimmeres verhindert. B. habe fliehen können, sei zu dem gegenüber der Ferienwohnung wohnenden Vermieter gegangen. Dort konnte er die Polizei verständigen. Er erlitt einen Nasenbeinbruch, eine Einblutung rechts hinter dem Ohr, eine Riss-Quetschwunde unter dem rechten Auge mit Monokelhämatom sowie Schwellungen, Abschürfungen und Unterblutungen an Stirn, Hinterkopf, Unterlippe und Brustkorb. Offensichtlich sah sich das Opfer massiver Gewalteinwirkung ausgesetzt. Über die Schwere der Verletzungen wird noch ein Sachverständiger nähere Angaben machen.
Weitere Verhandlungstermine:
9. November und 16.
November, jeweils 9 Uhr