Coburg Schlägerei unter Bauarbeitern hat juristisches Nachspiel

Mathias Mathes
Schlägerei unter Bauarbeitern hat juristisches Nachspiel Quelle: Unbekannt

Zwei Männer sollen im Frühjahr einen Kollegen heftig verprügelt haben. Jetzt müssen sie sich vor Gericht verantworten.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Coburg/Lichtenfels - Über viele Monate waren Bautrupps auf einer Großbaustelle in Lichtenfels im Einsatz. Im vergangenen Frühjahr kam es zu einer Prügelei unter dort eingesetzten Bauarbeitern aus Rumänien. Sie hat jetzt ein juristisches Nachspiel am Landgericht Coburg.

Wegen versuchten Totschlags sitzen ein 36- und ein 43-Jähriger seit Mittwoch auf der Anklagebank. Zu der ihnen zur Last gelegten Tat wollen sie nichts sagen. Einer der Beschuldigten ließ lediglich durch seinen Verteidiger mitteilen, dass er erst die Aussagen von Zeugen abwarten wolle und danach eventuell eine Erklärung abgeben werde.

Die Angeschuldigten waren auf der Baustelle als Trockenbauer im Einsatz. Zu der Gruppe gehörte auch ein Landsmann aus Rumänien. Wie Staatsanwalt Christopher Rosenbusch erklärte, war der Angeklagte M. als Vorarbeiter tätig und damit für den Kontakt zwischen den Arbeitern und ihrem Auftraggeber. Während ihres Arbeitseinsatzes bewohnten beide Angeklagte eine Ferienwohnung in Lichtenfels.

"In der Ferienwohnung ist es zu einer tätlichen Auseinandersetzung gekommen", so Rosenbusch. Grund für den Streit seien finanzielle Angelegenheiten gewesen. Der dem Angeklagten M. unterstellte Kollege B. sei mit dessen Abrechnungsweise für ausgeführte Arbeiten nicht zufrieden gewesen. Der Arbeiter sei der Ansicht gewesen, dass der Vorarbeiter M. ihm 1000 Euro vorenthalten habe. Nach den Ausführungen des Anklagevertreters zeigte sich der Vorarbeiter damit überhaupt nicht einverstanden. Ohnehin soll ihm der Kollege ein Dorn im Auge gewesen sein, wie der Vermieter der Ferienwohnung im Zeugenstand berichtete. Ihm gegenüber habe M. gemeint, dass der Kollege seiner Arbeit nicht nachkomme und stattdessen lieber einen trinken gehe.

M. habe jedenfalls laut Anklage nicht lange gefackelt und sich den auf der Terrasse der Ferienwohnung sitzenden Kollegen zur Brust genommen. Im Lauf der Rangelei seien die beiden in die Wohnung gelangt. Dort habe schon der Angeklagte C. gewartet, der mit dem Geschädigten B. ebenfalls ein Hühnchen zu rupfen hatte. Kurz vor dem Eintreffen des Vorarbeiters soll er mit B. über die Nutzung eines Geschäftsfahrzeugs in Streit geraten sein. C. soll den Geschädigten auf den Hinterkopf geschlagen haben, sodass dieser zu Boden ging. Dann sollen beide Beschuldigten auf den am Boden liegenden Mann eingetreten haben. C. habe dabei sogar Sicherheitsschuhe mit Stahlkappen getragen. Es sei zu Tritten gegen den Kopf des Opfers gekommen, so der Staatsanwalt. "Die Tritte hätten tödliche Verletzungen verursachen können", sagte Rosenbusch.

Mitbewohner hätten schließlich Schlimmeres verhindert. B. habe fliehen können, sei zu dem gegenüber der Ferienwohnung wohnenden Vermieter gegangen. Dort konnte er die Polizei verständigen. Er erlitt einen Nasenbeinbruch, eine Einblutung rechts hinter dem Ohr, eine Riss-Quetschwunde unter dem rechten Auge mit Monokelhämatom sowie Schwellungen, Abschürfungen und Unterblutungen an Stirn, Hinterkopf, Unterlippe und Brustkorb. Offensichtlich sah sich das Opfer massiver Gewalteinwirkung ausgesetzt. Über die Schwere der Verletzungen wird noch ein Sachverständiger nähere Angaben machen.

Weitere Verhandlungstermine:

9. November und 16.

November, jeweils 9 Uhr

Bilder