Neustadt Schluss mit der Schleuse

Peter Tischer
Das Betreten des Rathauses ist nur vom Eingang Heubischer Straße möglich. Foto: Tischer

Das Neustadter Rathaus öffnet wieder die Türe an der Heubischer Straße. Für die Besucher galter aber weiterhin einige Regeln.

 
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Neustadt - Ab Montag, 17. August, ist das Rathaus der Stadt Neustadt für den allgemeinen Publikumsverkehr wieder geöffnet. Dies gibt Ulrich Wolf, geschäftsleitender Beamter der Stadt, bekannt. Damit ist die Schleuse am Eingang Markt passé ist.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 8.30 bis 12 Uhr sowie Montag und Donnerstag von 13 bis 16 Uhr und Dienstag von 14 bis 18 Uhr.

Infos: www.neustadt-bei-coburg.de


Aufgrund der Rahmenbedingungen durch die Corona-Problematik gibt es dennoch bestimmte Regularien zu beachten: Geöffnet ist der Rathauseingang zur Heubischer Straße. Aufgrund des Hygienekonzeptes der Stadtverwaltung kann nur eine bestimmte Anzahl von Besucherinnen und Besuchern gleichzeitig im Rathaus sein. Der Zutritt ist nur mit Mund- und Nasenschutz möglich. Die Hände sind beim Eintritt zu desinfizieren. Auf Einhaltung des Mindestabstands zu anderen Personen ist zu achten. Von Seiten der städtischen Mitarbeiter werden Name, Telefonnummer des Besuchers sowie das Datum des Besuchs erfasst, damit im Fall einer Infektion das Gesundheitsamt die Kontakte des Erkrankten nachverfolgen kann.

"Es wird empfohlen, vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin zu vereinbaren", rät Wolf, "hierbei ist der Bürgerservice der Stadt Neustadt gerne behilflich." Telefonisch steht der Bürgerservice zentral unter der Rufnummer 09568/810 zur Verfügung und er ist per E-Mail an info@neustadt-bei-coburg.de erreichbar. Auf den Internetseiten gibt es unter der Rubrik "Bürgerservice & Politik/Bürgerservice/Was erledige ich wo" eine alphabetische Übersicht der wesentlichen im Rathaus angebotenen Dienstleistungen. Dort ist auch der jeweilige Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Verbindung hinterlegt. "Über diesen Weg kann mit dem zuständigen Sachbearbeiter direkt ein Termin vereinbart werden", erläutert Wolf, aber es geht auch anders. "Ohne Terminabsprache können Besucher über den Bürgerservice erfragen, ob der für ihr Anliegen zuständige Sachbearbeiter gerade frei ist. Andernfalls bietet der Bürgerservice einen neuen Termin an."

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