Neustadt - Der Stadtrat hatte bereits im November letzten Jahres grünes Licht für die Neureglung der "Plakatierung gegeben. "Ein Teilbereich des neuen Plakatierungsvertrages ist die Kandelaberwerbung an den Laternen", ergänzte nun Kulturbürgermeister Martin Stingl bei der jüngsten Sitzung des Kultursenats. Plakatierungsanfragen müssten künftig nur noch an die nun zuständige Werbeagentur gerichtet werden, wobei im Onlineauftritt der Stadt Neustadt ein Button "Plakatwerbung" mit direkter Verlinkung auf die Agentur erstellt werden soll. "Die Stadt bleibt allerdings ausschließlicher Entscheider", stellte Stingl klar. "Wir haben das Veto-Recht, denn die Agentur muss dem Bereich Kultur Sport Tourismus alle Anfragen vorlegen und ausschließlich hier wird entschieden ob eine Plakatierungserlaubnis ausgestellt wird." Dem Nutzer wird durch die Agentur unter Angabe von Gründen die Absage mitgeteilt bzw. ihm wird im Erfolgsfall eine Auftragsbestätigung mit Kostenübersicht überstellt. "Der komplette Abwicklung- und Abrechnungsvorgang wird durch die Agentur abgewickelt", zeigte Stingl auf. Das Prozedere sieht vor, dass der Nutzer seine Plakate bis spätestens vier Tage vor Beginn der Plakatierung an die Agentur überstellen muss. Die Plakatierungen erfolgen montags. Die Plakate müssen daher bis spätestens am Donnerstag der Vorwoche geliefert werden. Damit soll letztlich dem sogenannten wilden Plakatieren Einhalt geboten werden.