Coburg Speisen helfen gegen Corona-Schließung

ger
Feierabendbier - schmeckt trotz Corona. Foto: picture alliance/Angelika Warm Quelle: Unbekannt

Obwohl im Freistaat kein Virus-Lockdown mehr herrscht, gelten viele Schutzmaßnahmen weiter. Mit der richtigen Lizenz können Kneipiers jedoch ihre Tür offen halten.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Coburg - Restaurants, Friseursalons und Theater dürfen wieder Gäste, Kunden und Besucher empfangen. Und bevor die Ferien begannen, hatten auch Kindergärten und Schulen wieder geöffnet. Gelegentlich scheint es so, als wäre die Corona-Krise bereits beendet und der Alltag kehrt zur Normalität zurück - ganz als hätte es die globale Pandemie nie gegeben. Dieser Eindruck täuscht jedoch: Beim Einkaufen müssen weiterhin Mund-Nasen-Masken getragen werden und auch fast alle Bars und Kneipen sind geschlossen.

"Unsere Kontrollen finden aktuell im Rahmen des täglichen Streifendienstes statt", erklärt Stefan Probst, Sprecher der Coburger Polizei. Zwar würden die Beamten nicht gezielt in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln kontrollieren, ob jeder sich an die Maskenpflicht oder das Abstandsgebot halte, dennoch würden sie die Augen offen behalten und einschreiten, falls nötig. Außerdem rücke die Polizei aus, um Ladenbesitzer zu unterstützen, wenn Kunden sich weigern würden, in Geschäften eine Maske zu tragen. "Zuletzt ist das jedoch lediglich noch ein- bis zweimal in der Woche vorgekommen", betont Probst. Die meisten Coburger würden sich an die Corona-Regeln halten.

Auch Mitarbeiter der Stadt sind aktiv in den Kampf gegen Corona-Sünder eingebunden. Wie die Stadt auf Nachfrage mitteilt, führe das Ordnungsamt regelmäßig stichprobenartige Kontrollen in verschiedenen Gewerbebereichen durch. "Eine alle Bereiche abdeckende Kontrolle ist aus Personalgründen leider nicht möglich", heißt es allerdings. Nach Öffnung der Gastronomiebetriebe sei ein Großteil von ihnen durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes auf Umsetzung der Regelungen kontrolliert worden. Ebenso sei man bei den Beherbergungsbetrieben verfahren. Bei Hinweisen auf Verstöße gegen die Hygienebestimmungen erfolgten gezielte Kontrollen.

Ein besonderes Augenmerk wirft die Coburger Polizei bei ihren Streifen derzeit auf Bars und Kneipen. Diese dürfen im Gegensatz zu klassischen Speiserestaurants aktuell noch nicht für die Öffentlichkeit geöffnet haben. "Was hingegen erlaubt ist, ist eine solche Lokalität für eine private Feier anzumieten", erklärt Polizeisprecher Probst. Hierfür sei ein entsprechendes Hygienekonzept nötig. Wie es aus der Stadt heißt, gibt es für Wirte allerdings einen zweiten Weg, wie sie ihre Läden trotz Corona wieder öffnen können.

"Ob Bars oder Kneipen geöffnet haben können, liegt allein an der Konzession", heißt es in einer Stellungnahme. Sei ein Lokal ursprünglich als reine Schankwirtschaft konzessioniert, dürfe es aufgrund der Corona-Bestimmungen nicht öffnen. Verfüge ein Wirt jedoch über eine Konzession als "Schank- und Speisewirtschaft", sei eine Öffnung legal. "Auch ein bislang nur als Bar betriebener Betrieb kann so eine Konzession haben", führt die Stellungnahme aus. Im Rahmen der "Schank- und Speisewirtschaft"-Konzession sei es unerheblich, ob Braten und Klöße angeboten werden oder nur ganz einfache Speisen wie Wurstsemmeln. Man könne sich selbst die Pizza aus dem Gastrobetrieb nebenan liefern lassen. "Für Betriebe mit Konzession als reiner Schankbetrieb besteht aber die Möglichkeit, die Konzession erweitern zu lassen", heißt es. Das sei in Coburg auch bereits beantragt und erteilt worden.

Autor

Bilder