Coburg Sport StadiaNet blitzt erneut ab

Von Christoph Scheppe
23. November 2010: Die Ballsporthalle, die zum 31. Dezember 2010 fertig sein sollte, gleicht einem Rohbau. Wegen nicht termingerechter Ausführung muss Sport StadiaNet 800 000 Euro Konvetionalstrafe zahlen. Foto: Archiv/Scheppe Quelle: Unbekannt

Der Projektentwickler der HUK-Coburg arena zieht auch vor dem Oberlandesgericht den Kürzeren. Wegen nicht termingerechter Fertigstellung muss das Unternehmen 800 000 Euro an die Stadt zahlen.

 
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Coburg - Der beim Bau der HUK-Coburg arena federführende Projektentwickler Sport StadiaNet (Düsseldorf) ist auch in zweiter Instanz mit seiner Klage gegen die Stadt Coburg gescheitert. Das Oberlandesgericht Bamberg bestätigte am Freitag in vollem Umfang ein Urteil der II. Zivilkammer des Landgerichts Coburg.

Die hatte am 31. August vergangenen Jahres unter Vorsitz von Richterin Ulrike Barausch Sport StadiaNet wegen nicht termingerechter Fertigstellung der 15,4 Millionen Euro teuren Halle auf der "Lauterer Höhe" zu einer Vertragsstrafe von rund 800 000 Euro verurteilt.

Klageweg beschritten

Hintergrund: Das Düsseldorfer Unternehmen hatte sich gegenüber der Stadt zur Übergabe der Arena bis zum 31. Dezember 2010 verpflichtet. Tatsächlich konnte diese nach mehrmonatiger Bauverzögerung erst Anfang August 2011 erfolgen. Bestandteil des am 13. Oktober 2009 unterzeichneten Vertrags war auch eine Verzugsstrafenklausel. Diese wertete Sport StadiaNet, nachdem der Fertigstellungstermin nicht gehalten werden konnte, als "unangemessene Benachteiligung" und beschritt gegen die Stadt den Klageweg.

Schon bei der mündlichen Verhandlung am 6. Juli vergangenen Jahres hatte sich für Beobachter abgezeichnet, dass die II. Zivilkammer des Landgerichts Coburg der Argumentation von Rechtsanwalt Marten Beck folgt. Der vertrat die Interessen der Stadt und sah in dem Vertragswerk - anders als Sport StadiaNet - keine "unangemessene Benachteiligung". Am 31. August verurteilte Richterin Ulrike Barausch den Projektentwickler zur Zahlung von rund 800 000 Euro an die Stadt.

Auch die Überprüfung durch den 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg gab am Freitag der Stadt Coburg recht und bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung. Zudem schloss das OLG laut Angaben der Stadtverwaltung eine Revision gegen das Urteil aus.

"Wir freuen uns natürlich sehr, dass unsere Rechtsauffassung auch vom Senat des Oberlandesgerichts geteilt wird und der Vertrag zwischen Sport StadiaNet und der Stadt nicht zu beanstanden ist", wird Oberbürgermeister Norbert Kastner in einer Pressemitteilung zitiert. Die Stadt gehe jetzt von einem Ende des juristischen Tauziehens aus. "Die rund 800 000 Euro, die wir bisher nicht überwiesen haben, tun dem städtischen Haushalt in der jetzigen Situation natürlich auch ausgesprochen gut", sagte Kastner.

Noch ein Hintertürchen

Ein letztes Hintertürchen bleibt Sport StadiaNet noch: Durch eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) könnte noch eine Revisionsinstanz erreicht werden. Dazu müsste der BGH die "grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache" feststellen.

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