Auch die Überprüfung durch den 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg gab am Freitag der Stadt Coburg recht und bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung. Zudem schloss das OLG laut Angaben der Stadtverwaltung eine Revision gegen das Urteil aus.
"Wir freuen uns natürlich sehr, dass unsere Rechtsauffassung auch vom Senat des Oberlandesgerichts geteilt wird und der Vertrag zwischen Sport StadiaNet und der Stadt nicht zu beanstanden ist", wird Oberbürgermeister Norbert Kastner in einer Pressemitteilung zitiert. Die Stadt gehe jetzt von einem Ende des juristischen Tauziehens aus. "Die rund 800 000 Euro, die wir bisher nicht überwiesen haben, tun dem städtischen Haushalt in der jetzigen Situation natürlich auch ausgesprochen gut", sagte Kastner.
Noch ein Hintertürchen
Ein letztes Hintertürchen bleibt Sport StadiaNet noch: Durch eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) könnte noch eine Revisionsinstanz erreicht werden. Dazu müsste der BGH die "grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache" feststellen.