Coburg - Durch eine Zulassung des bayerischen Landwirtschaftsministeriums können im Landkreis Coburg also jetzt sogenannte ökologische Vorrangflächen (ÖVP) genutzt werden. Dies hatte der Bauernverband auf Grund der ausgeprägten Trockenheit im Frühjahr gefordert. Sollten Landwirte bereits vor dem 16. Juli stillgelegte Flächen für die Futtergewinnung nutzen wollen, müssen sie dies zwingend beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten telefonisch oder per E-Mail melden. Die allgemeine Freigabe der Brachflächen gelte nämlich erst ab dem 16. Juli. Der Bauernverband empfiehlt seinen Mitgliedern dringend, die weitere Einhaltung der Anbaudiversifizierung auf Grund dieser geänderten Einstufung vorab mit dem Amt abzuklären. Sofern die ökologischen Vorrangflächen in ein Kulturlandschafts- oder Vertragsnaturschutzprogramm einbezogen sind, müssten die Auflagen der Agrarumweltprogramme beachtet werden.