Coburg Verkäufer muss Hahn zurücknehmen

Männlein oder Weiblein? Bei jungen Zwergseidenhühnern ist das schwer zu ermitteln. Foto: Waltraud Grubitzsch (dpa)

Wer Hennen bestellt und einen Hahn bekommt, darf den Kauf rückgängig machen. So sieht es das Amtsgericht Coburg.

 
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