Coburg Weder Ausgrenzung noch Diskriminierung

An Haltestellen sowie in Bussen und Bahnen besteht grundsätzlich die Pflicht, eine Mund-Nasen-Maske zu tragen. Wenn ein Kind, beispielsweise aus medizinischen Gründen, keine Maske anlegen kann, werde es weder diskriminiert noch ausgegrenzt, betont das Landratsamt Coburg auf Anfrage der AfD-Kreistagsfraktion. Foto: Hauke-Christian Dittrich Quelle: Unbekannt

Kinder, die beispielsweise aus medizinischen Gründen keinen Schutz tragen können, erleiden deshalb keinen Nachteil. Das betont das Landratsamt Coburg auf eine Anfrage der AfD-Kreistagsfraktion.

 
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Coburg - Mitglieder des Coburger Kreistags müssen in der Corona-Pandemie jetzt bei Sitzungen FFP 2- statt, wie bisher, gewöhnliche Alltagsmasken anlegen. Das war am Donnerstag der Fall, als das Gremium in der Turnhalle der Realschule Coburg II zusammenkam. Alle Kreisrätinnen und Kreisräte hielten sich an die Vorgabe. "Wir haben uns zum Tragen von FFP2-Masken entschlossen, weil wir bei den Schutzvorkehrungen einfach alle Maßnahmen ergreifen wollen, sodass im Falle eines Falles möglichst keine Quarantäne verhängt werden muss", erläuterte Corinna Rösler, Pressesprecherin des Landratsamtes Coburg.

Der Kreistag wolle nicht in die Situation geraten, "wie sie zum Beispiel im Oktober nach der Kreisausschusssitzung im Landkreis Kulmbach eingetreten ist", so Rösler weiter. Damals mussten der Landrat, seine Stellvertreter und einige Bürgermeister wegen eines Corona-Falls in dem Gremium in Quarantäne.

Die dreiköpfige AfD-Fraktion wollte zur Kreistagssitzung wissen, wie der Landkreis sicherstellt, dass Kinder, die von der Maskenpflicht befreit sind - beispielsweise aus medizinischen Gründen -, nicht diskriminiert und ausgegrenzt werden. Inhalt der Anfrage war auch, welche Dokumente Schulbusfahrer und Kontrolleure in Zügen erwarten, wenn ein Kind keine Maske trägt.

Ulrike Stadter, Juristin am Landratsamt Coburg, verwies in der Antwort auf die AfD-Anfrage zunächst auf die allgemeine Maskenpflicht, die an Haltestellen sowie in Bussen, Bahnen und Schulen gilt. Davon befreit sei, wer dies glaubhaft nachweisen könne, beispielsweise mit einem ärztlichen Attest. Diskriminiert oder ausgegrenzt werde niemand.

Landrat Sebastian Straubel teilte auf eine weitere Anfrage der AfD mit, dass im Klinikum Coburg - Stand Donnerstagmorgen - 37 Patienten - sieben davon auf der Intensivstation - wegen einer Erkrankung an Covid-19 behandelt werden, die das Corona-Virus auslöst. Wie viele davon aus dem Landkreis Coburg stammen, habe das Klinikum nicht mitgeteilt. Keiner der gegenwärtigen Patienten sei unter 18 Jahre alt. wb

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