Coburg Wenn der Funke überspringt
Redaktion 01.07.2008 - 00:00 Uhr
Coburg Dass man in einer Wohnung Teelichter anzündet, führt für sich genommen noch nicht zur Haftung für einen späteren Schwelbrand. Erst wenn man die Kerzen unbeaufsichtigt lässt, hat man für den daraus entstehenden Schaden aufzukommen.
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