Ebersdorf - Ihr verstorbener Mann war schon einmal verheiratet gewesen, ließ sich aber in den 1980er Jahren scheiden. Seine Exfrau starb wenig später. Er selbst konnte sich daher von dem Versorgungsausgleich befreien lassen. Für seine Witwe galt das dann aber nicht. Sie musste für eine Ex-Ehefrau zahlen, die seit über 30 Jahren tot ist. Nach dem Bericht in der Neuen Presse schaltete sich auch der Bundestagsabgeordnete Hans Michelbach ein, forderte eine Stellungnahme des Bundesinnenministers und involvierte den Arbeitsminister. Eine Lösung wurde jedoch nicht gefunden, die gültige Rechtslage schien eindeutig.