Ebersdorf Witwe gewinnt im Rentenstreit

Auf einer Richterbank im Landgericht liegt ein Richterhammer aus Holz. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild

Anfang 2019 wandte sich Sonja Ammon-Nagengast an die Neue Presse. Ihr Mann war vor wenigen Monaten gestorben, die Witwe verzweifelt. Denn von ihrer Rente wurde Geld für einen Versorgungsausgleich einbehalten. Für eine Tote.

 
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Ebersdorf - Ihr verstorbener Mann war schon einmal verheiratet gewesen, ließ sich aber in den 1980er Jahren scheiden. Seine Exfrau starb wenig später. Er selbst konnte sich daher von dem Versorgungsausgleich befreien lassen. Für seine Witwe galt das dann aber nicht. Sie musste für eine Ex-Ehefrau zahlen, die seit über 30 Jahren tot ist. Nach dem Bericht in der Neuen Presse schaltete sich auch der Bundestagsabgeordnete Hans Michelbach ein, forderte eine Stellungnahme des Bundesinnenministers und involvierte den Arbeitsminister. Eine Lösung wurde jedoch nicht gefunden, die gültige Rechtslage schien eindeutig.

Anfang 2020 suchte Ammon-Nagengast daher den Kontakt zu einem Spezialisten in Sachen Versorgungsausgleich. "Es war wichtig zunächst zu erkennen, was sich in den vergangenen 40 Jahren unter anderem zum Versorgungsausgleich geändert hat", sagt Rentenberater Rudi Werling aus Pforzheim, der bundesweit tätig ist. Es sei ein kompliziertes Gebiet, bei dem verschiedene Rechtsgebiete zusammenkommen. "Das ist wie juristische Detektivarbeit", meint er. Nach Sichtung der Unterlagen kam Werling zu dem Schluss, dass der Fall Aussicht auf Erfolg habe.

Ein halbes Jahr später steht nun fest: Eine neue Entscheidung untersagt es der Behörde, die Rente der Witwe zu kürzen. Die geleisteten Zahlungen seit Einreichung der Klage, also von März bis Oktober, bekommt sie erstattet. "Ich bin so froh dass ich nichts mehr zahlen muss, jetzt kann ich mir endlich neue Brillen machen lassen", sagt Sonja Ammon-Nagengast erleichtert. css

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