Neuses an den Eichen/Coburg Zulassung auf dem Prüfstand

Eine Unwürdigkeit für den Heilberuf tritt ein, wenn ein Arzt nicht mehr das für seinen Beruf wichtige Ansehen oder Vertrauen besitzt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn er sich einer Straftat schuldig gemacht hat. Foto: dpa

Im Hausarztprozess ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Verteidiger und Staatsanwaltschaft gehen in Revision. Außerdem wird über die Approbation entschieden.

 
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