Coburg - Das Landgericht Coburg hat die Klage eines Mannes abgewiesen, der Ansprüche aus einer abgeschlossenen Berufsunfähigkeitszusatzversicherung geltend machen wollte. Weil er allerdings beim Abschluss Klinikaufenthalte verschwiegen hatte, bekam er kein Geld. Das Gericht folgte nun auch der Auffassung des Versicherers, wonach der Vertrag durch eine Anfechtung "wegen arglistiger Täuschung rückwirkend erloschen war.