Berlin - Die Bundesregierung will das Urhebervertragsrecht reformieren, um Schriftstellern, Journalisten, Filmemachern, Designern, Drehbuchautoren oder Komponisten eine gerechtere Vergütung ihrer Arbeit zu sichern. Ein Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) soll an diesem Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden. Nach Protesten von Verlegern, Agenten und auch Autoren hatte Maas die Reform zugunsten der sogenannten Verwerter-Seite nachgebessert. Dies stieß am Dienstag auf scharfe Kritik der «Initiative Urheberrecht», die nach eigenen Angaben die Interessen von rund 140 000 «Urhebern» und ausübenden Künstlern vertritt.

«Dieser Entwurf gibt den Urhebern Steine statt Brot. Die Regierung hat ihre Versprechungen großenteils nicht erfüllt, wenn dieser Entwurf Gesetz werden sollte», sagte der Sprecher der Initiative, Gerhard Pfennig. Wesentliche Eckpunkte eines Referentenentwurfs aus dem vorigen Herbst seien abgeschwächt oder ganz gestrichen worden. So sollten breit angelegte Honoraransprüche der Kreativen komplett entfallen und der zunächst vorgesehene Auskunftsanspruch für einen Großteil der Urheber - etwa Journalisten, Drehbuchautoren, Regisseure und andere Mitarbeiter im Fernseh- und Rundfunkbereich - nicht gelten. Die Beschlussfassung im Kabinett müsse notfalls verschoben werden, bis befriedigende Regelungen gefunden wurden.

Laut Minister Maas ist das Ziel ein konsensfähiger Entwurf für das Parlament - und letztlich ein Gesetz, das ein «gedeihliches Auskommen» für Autoren und Verwerter gleichermaßen sicherstellt. Er betonte, gerade auch im Vergleich zur derzeit geltenden Rechtslage werde die Urheber-Seite künftig massiv gestärkt. Eine der Änderungen im Gesetzentwurf betrifft die zunächst vorgeschlagene Regel, wonach Autoren die Rechte an einem Buch schon fünf Jahre nach Abgabe des Manuskripts zurückrufen können, wenn sie woanders bessere Bedingungen bekommen. Nach Einwänden insbesondere kleiner und mittlerer Verlage greift dieses Zweitverwertungsrecht nun erst nach zehn Jahren.

Drehbuchautor und Produzent Fred Breinersdorfer stimmte in die Kritik der Initiative ein: «Ich bin sehr enttäuscht, denn der Entwurf fährt den Anspruch der Kreativen auf eine angemessene Vergütung im Kleingedruckten erheblich zurück. Die nun drohende Mogelpackung sollte anders überschrieben werden: Statt «Gesetz zur Verbesserung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung» ehrlicherweise: «Gesetz zur Eindämmung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung».» Maas gab sich indes zuversichtlich, dass mit den ins Kabinett und dann in den Bundestag gehenden Neuregelungen «ein Kernbereich unserer Kulturwirtschaft» reformiert wird. Die Regierung sorge dafür, «dass sich Urheber und Verwerter wieder auf Augenhöhe begegnen».