Berlin - Das Vorhaben ist gut gemeint: "Urheber", also Schriftsteller, Journalisten, Filmemacher, Drehbuchautoren, Designer oder Komponisten, sollen gerechter für ihre Arbeit entlohnt werden. Doch seit Justizminister Heiko Maas, SPD, den ersten Entwurf für ein neues Urhebervertragsgesetz vorgelegt hat, tobt ein heftiger Streit um das Für und Wider. Mit Spannung wird deshalb der überarbeitete Entwurf erwartet, der voraussichtlich am 16. März im Kabinett verabschiedet werden soll.

"Wir erwarten eine grundlegende Überarbeitung und hoffen, dass die Argumente der Buchverlage dabei Berücksichtigung finden", sagt für den Börsenverein des Deutschen Buchhandels Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis. Denn die Verlage sind besonders auf den Barrikaden. Sie kritisieren vor allem die vorgeschlagene Regel, nach der Autoren die Rechte an einem Buch künftig schon fünf Jahre nach der Abgabe des Manuskripts zurückrufen können, wenn sie anderswo bessere Bedingungen bekommen.

"Dieses Reformvorhaben sabotiert die Ziele, die es zu erreichen glaubt", warnte etwa Hans Magnus Enzensberger, der zu den inzwischen mehr als 1600 Autoren, Agenten und Verlegern gehört, die im Dezember in einem offenen Brief an die Bundesregierung gegen die Reform protestierten. Begründung: In einem Buch steckt so viel gemeinsame Arbeit von Autor und Verlag, dass es nicht nach einer ersten möglichen Durststrecke kostenlos an große Konkurrenten wie Amazon oder Google gehen sollte.

Tatsächlich ist in dem neuen Entwurf nach Angaben von Verfahrensbeteiligten eine weniger starre Rückrufregel vorgesehen. Durch grundsätzlich will Justizminister Maas an seinem Vorhaben festhalten. "Kreative müssen von ihrer Arbeit leben können", sagt er. "Wir wollen es den Urhebern erleichtern, ihren Anspruch auf eine angemessene Vergütung auch durchzusetzen."
Schon 2002 hatte es den ersten Anlauf zu einer entsprechenden Regelung gegeben. Doch das damalige Gesetz enthielt nach Meinung von Experten zu viele Schlupflöcher. So werden nach Einschätzung der Initiative Urheberrecht freie Journalisten oft nach wie vor nicht tarifvertraglich bezahlt. "Der einzelne Journalist traut sich natürlich nicht, zu seinem Verleger zu gehen, weil er dann keinen Job mehr kriegt", sagt Prof. Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative, die eigenen Angaben zufolge 140 000 Urheber und ausübende Künstler vertritt.

Das neue Gesetz sieht deshalb ein sogenanntes Verbandsklagerecht vor. Damit müsste bei möglichen Verstößen nicht mehr ein einzelner Autor oder Journalist vor Gericht gehen, sondern ein Berufsverband könnte für sein Recht streiten. Auch die Stellung des Einzelnen wird gestärkt. So sollen Urheber künftig bei mehrfach genutzten Werken (etwa in verschiedenen Online-Medien) nicht mehr pauschal, sondern jeweils einzeln bezahlt werden. Zudem haben sie Anspruch, jährlich zu erfahren, wie oft ihr Werk verkauft wurde.
Der Widerstand gegen die Pläne geht teilweise quer durch die Reihen. So begrüßt die Deutsche Orchestervereinigung den Entwurf, der Bühnenverein lehnt ihn strikt ab. Bei den Autoren haben sich viele dem Protestbrief an die Bundesregierung angeschlossen, während der Verband Deutscher Schriftsteller in der Gewerkschaft Verdi die Neuregelung grundsätzlich befürwortet.

Der Kulturrat, die Dachorganisation von mehr als 200 Bundeskulturverbänden, sieht trotz des teilweise erbittert geführten Streits gute Chancen für eine Einigung."Wir sind gerade erst am Anfang eines zutiefst schwierigen Gesetzgebungsprozesses, da gehört ein gewisses Säbelrasseln dazu", sagt Geschäftsführer Olaf Zimmermann. "Jetzt kommt es darauf an, eine Lösung zu finden, mit der beide Seiten leben können. Denn es ist und bleibt ja das Besondere an der Kultur: Der eine kann nicht ohne den anderen."