Feuilleton Verleger bekommt keine Entschädigung für beschlagnahmte NS-Nachdrucke
Redaktion 15.12.2016 - 17:33 Uhr
Kann ein britischer Verleger Schadenersatz oder Entschädigung verlangen, wenn seine nachgedruckte NS-Propaganda beschlagnahmt wird? Nein, sagt der BGH. Der Unternehmer habe das Eingreifen der Strafverfolgungsbehörden durch eigenes Verhalten veranlasst.
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