Hassberge Jugendliche werfen rohe Eier auf eine Hauswand

Manfred Wagner

Der Jugendgerichtshelfer spricht von "Übermut", der Staatsanwalt von "Dummheit". Der Schaden liegt bei 1944 Euro.

 
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Haßfurt - Jugendrichter Martin Kober nannte es eine "ziemlich sinnfreie Aktion", der Jugendgerichtshelfer sprach von "Übermut" und der Staatsanwalt titulierte es als "kindliche Dummheit." Mit diesen wenig schmeichelhaften Worten kommentierten die Juristen das, was zwei Jugendliche, beide 19 Jahre alt, angestellt hatten: Etwa fünf rohe Eier hatten sie auf eine Hauswand geworfen und damit einen Sachschaden von 1944 Euro angerichtet. Die Angeklagten erhielten dafür nun eine Jugendstrafe von jeweils 600 Euro.

Wie der Staatsanwalt in seiner Anklageschrift vortrug, ereignete sich die Tat in einer Kleinstadt im Haßbergkreis zwischen dem 20. und 24. April des letzten Jahres.

Nachdem die beiden Beschuldigten in einem nahe liegenden Supermarkt eine Schachtel Eier gekauft hatten, fuhren sie mit ihrem Auto zum Tatort.

Vor Gericht waren die Angeklagten geständig und zeigten Reue. Ihren Angaben zufolge kam es zu einer speziellen Art von "Arbeitsteilung": Einer der beiden steuerte das Auto, der andere schleuderte die Eier an die Hauswand.

Vom Staatsanwalt nach dem Motiv befragt, drucksten sie herum und machten vage Andeutungen über einen anderen Jugendlichen, der in diesem Haus wohnt. Jugendgerichtshelfer Franz Heinrich charakterisierte die Sachbeschädigung als "ausgesprochen jugendtypische Tat in einer Sturm- und Drangzeit". Inzwischen sieht der Pädagoge die Heranwachsenden auf einem guten Weg. Ihre kindliche Entwicklung beleuchtend, sprach er von einem "intakten Elternhaus." Auch die berufliche Situation gebe Anlass zur Hoffnung. Während einer der beiden als Fahrer einer gemeinnützigen Einrichtung Essen auf Rädern ausfährt, absolviert der andere eine Ausbildung als Fahrzeug-Mechatroniker.

Allerdings sind beide für die Justiz keine unbeschriebenen Blätter mehr. Während derjenige, der "nur" gefahren sein will, schon einmal wegen Sachbeschädigung vor dem Kadi stand, hat der andere sogar drei Vorstrafen. Bestraft wurde er unter anderem wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Kennzeichenmissbrauch.

In seinem Plädoyer forderte der Vertreter der Anklage wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung eine Geldauflage von je 600 Euro. Dieses Strafmaß übernahm der Vorsitzende in seinem Richterspruch. Der Betrag muss bis spätestens 15. März überwiesen werden. Derjenige, der hinter dem Steuer des Autos saß, wurde als Mittäter eingestuft und erhielt deshalb keine mildere Strafe. Mitgegangen - mitgefangen - mitgehangen heißt die dazu passende Redewendung.

Jugendrichter Kober las insbesondere demjenigen, der bereits dreimal mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, die Leviten. "Bei Ihnen", sprach der Vorsitzende den Verurteilten direkt an, "ist langsam Schluss mit lustig!" Beim nächsten Fehltritt, warnte er ihn eindringlich, müsse er damit rechnen, im Jugendarrest in Würzburg untergebracht zu werden. Da sowohl der Staatsanwalt als auch die beiden Heranwachsenden darauf verzichteten, Berufung einzulegen, wurde das Urteil noch im Gerichtssaal rechtskräftig.

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