Allerdings sind beide für die Justiz keine unbeschriebenen Blätter mehr. Während derjenige, der "nur" gefahren sein will, schon einmal wegen Sachbeschädigung vor dem Kadi stand, hat der andere sogar drei Vorstrafen. Bestraft wurde er unter anderem wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Kennzeichenmissbrauch.
In seinem Plädoyer forderte der Vertreter der Anklage wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung eine Geldauflage von je 600 Euro. Dieses Strafmaß übernahm der Vorsitzende in seinem Richterspruch. Der Betrag muss bis spätestens 15. März überwiesen werden. Derjenige, der hinter dem Steuer des Autos saß, wurde als Mittäter eingestuft und erhielt deshalb keine mildere Strafe. Mitgegangen - mitgefangen - mitgehangen heißt die dazu passende Redewendung.
Jugendrichter Kober las insbesondere demjenigen, der bereits dreimal mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, die Leviten. "Bei Ihnen", sprach der Vorsitzende den Verurteilten direkt an, "ist langsam Schluss mit lustig!" Beim nächsten Fehltritt, warnte er ihn eindringlich, müsse er damit rechnen, im Jugendarrest in Würzburg untergebracht zu werden. Da sowohl der Staatsanwalt als auch die beiden Heranwachsenden darauf verzichteten, Berufung einzulegen, wurde das Urteil noch im Gerichtssaal rechtskräftig.