Ohnehin sieht es für Discos und Tanzlokale auf dem Lande nicht rosig aus. Das Ausgehverhalten der jungen Leute habe sich gravierend geändert, bedauert Stefan Kaiser. "Geld wird heute anders ausgegeben", sagt er: "Das Handy frisst mindestens einen Ausgehtag pro Woche." Wo vor 15 oder 20 Jahren noch das ganze Wochenende im Zeichen der Disco-Party stand, sei heute schon nur noch der Samstag übriggeblieben. Dazu kommt die Sommerpause: "In großen Städten tendiert die Entwicklung zu Clubs und Cocktailbars, auf dem Land gibt es verstärkt Privatfeiern", beobachtet er. Dabei sei der oft bemühte demografische Wandel nicht unbedingt ausschlaggebend: "Fünf Prozent weniger Jugendliche bedeuten nicht gleich 50 Prozent weniger Discos."
In den letzten Jahren hat sich die Discothekenlandschaft rund um den Landkreis Haßberge bereits erheblich ausgedünnt: Das Moonlight in Eltmann, das Dörfle in Haßfurt oder das Fireflash in Ebensfeld haben die Musik abgedreht; neben der Unterpreppacher U-Night und dem Rainbow in Knetzgau bietet im westlichen Landkreis zumindest noch das Hofheimer Ballhaus 14-tägige DJ-Partys und Musik-Events. Verschärfte GEMA-Gebühren könnten aber auch Einfluss auf künftige Eberner Altstadtfeste haben: Die Berechnung gilt für Veranstaltungen mit Musik auch ohne Eintritt. Fazit: "Entweder man hört auf, oder man erhöht die Preise", sagt Stefan Kaiser: "Und dann bleiben meist die Gäste weg."
Schiedsstellenverfahren zur Reform
Die Gesellschaft zum Schutz musikalischer Aufführungs- und mechanischer Vervielfältigungsrechte (GEMA) vertritt in Deutschland in monopolähnlicher Stellung die ihr übertragenen Rechte von Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern. Sie überträgt die Nutzungsrechte gegen Bezahlung einer angemessenen Vergütung an die Musikveranstalter. Verwertungsgesellschaften sind gesetzlich dazu verpflichtet, Tarife aufzustellen und können bestehende Tarife und deren Strukturen auch ändern: "Natürlich gibt es hierfür Grenzen", erklärt die Pressesprecherin des Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in München, Ursula Paschek, auf Anfrage der Neuen Presse. Das DPMA könne Details in einem Schiedsstellenverfahren überprüfen: Ein Verfahren zur Tarifreform der GEMA sei seit April 2012 anhängig. "Die Schiedsstelle muss nach dem Gesetz innerhalb eines Jahres einen Einigungsvorschlag vorlegen", so Paschek weiter: "Wir gehen davon aus, dass wir spätestens im nächsten Frühjahr einen Einigungsvorschlag haben." tnk