Kronach 3000 Euro Strafe für Prügelei mit dem Nudelholz

Jürgen Malcher
3000 Euro Strafe für Prügelei mit dem Nudelholz Quelle: Unbekannt

Ein 49 Jahre alter Mann wird nach einem Ehestreit, bei dem er sich nicht im Griff hat, verurteilt. Er will nun eine Therapie machen.

 
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Kronach - "Trautes Heim, Glück allein" - möchte man meinen. Aber so ganz scheint einem italienischstämmigen Ex-Ehepaar der Umzug in ein idyllisches Frankenwalddörfchen im Kreis Kronach anno 2017 mitsamt einem halben Dutzend Kindern dann doch nicht bekommen zu sein. Die seither vermehrt auftretenden Streitereien zwischen den beiden - unter anderem um Haus- und Hofgestaltung - fanden schließlich einen unrühmlichen Höhepunkt darin, dass der 49 Jahre alte Gatte gegen seine Angetraute mehrmals massiv handgreiflich wurde. Doch waren es psychische Ausnahmesituationen oder doch das vielbesagte südländische Temperament, das ihn hierzu veranlasste? Die Klärung dieser Frage oblag am Donnerstagmorgen vor dem Amtsgericht Kronach Strafrichter Christoph Lehmann. Wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung in einem minderschweren verurteilte dieser den Wüterich letzten Endes zu einer Geldstrafe von 3000 Euro.

Zunächst räumte der 49-jährige, derzeit erwerbslose Beklagte auf Anraten seines Verteidigers Albrecht Freiherr von Imhoff die Tatvorwürfe von Staatsanwalt Marion Geyer umfänglich ein, wodurch der Geschädigten eine Aussage erspart blieb. Demnach traktierte der Beschuldigte bereits im April 2017 seine damalige Gattin im Zuge eines handfesten Ehekrachs im eigenen Heim zuerst mit Ohrfeigen, dann mit Schlägen und final mit einem Nudelholz derart, dass die Dame unglücklich zu Boden stürzte - und noch heute mit den Spätfolgen in Form von Taubheitsgefühlen in den Gliedern zu kämpfen hat. Ein neuerlicher Streit am 10. August 2018 gipfelte darin, dass der 49-Jährige eine Scheibe am Auto der Ehefrau mit der Faust demolierte und ihr einen Tritt gegen die unteren Extremitäten versetzte; dieser letzte Ausraster veranlasste die Geschädigte schließlich zur Flucht aus dem gemeinsamen Domizil - und auch zu einer Anzeige.

Von Imhoff stellte die Beziehung als "hochgradig ambivalent und temperamentvoll" dar; im Verlauf zahlreicher Streitereien sei man des Öfteren wechselseitig aufeinander losgegangen, wobei die Geschädigte auch einmal ein Bügeleisen oder gar verschiedenste Küchenutensilien nach dem 49-Jährigen geworfen haben soll. "Eine sehr leidenschaftliche Beziehung", bemerkte der Vorsitzende hierzu mit ironischem Unterton. Hauptgründe für die Meinungsdifferenzen seien nach Worten des Angeschuldigten die Kindererziehung sowie der Plan seiner Frau, eine Hundezucht auf dem Grundstück zu installieren, gewesen. "Ich wollte nie Streit - vor allem nicht wegen der Kinder. Aber das war ihr immer egal. Und irgendwann war es mir dann zu viel", gab er in apologetischer Manier zu verstehen. Aber ganz wollte Lehmann dem Beklagten diese Darstellung nicht abkaufen und konfrontierte ihn mit einer neuerlichen, nicht verfahrensgegenständlichen Gewaltattacke gegen eine Dame im April dieses Jahres. Doch hier sah sich der Beklagte als Opfer einer Verschwörung. "Sie hat angefangen", bekräftigte er diesbezüglich mit nahezu kleinkindlichem Trotz und verstärkte seine Ansicht, indem er einen Aktenstapel unüberhörbar vor sich auf den Tisch knallte - eine Aktion, die den Vorsitzenden schließlich zum Einschreiten zwang: "Ihre permanente Opferrolle muss mal aufhören! Sie sind hier auf der Anklagebank!" Das Verfahren musste daraufhin unterbrochen werden, bis der Beklagte wieder zur Raison kam. Ein im weiteren Verfahrensverlauf auszugsweise verlesenes ärztliches Attest legte eine psychische Disposition des Beklagten nahe. Zudem bekundete er seinen Willen, zeitnah an einer Anti-Aggressionstherapie teilzunehmen.

Staatsanwalt Geyer erkannte in seinem Plädoyer schließlich auf einen minderschweren Fall. Aber: "Das war nicht so, dass hier nur einmal die Hand kurz ausgerutscht ist." Seine Forderung: eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 25 Euro für den bis dato unbescholtenen Beschuldigten. Als mit der damaligen neuen Situation völlig überfordert präsentierte von Imhoff seinen Mandanten. Mit einer um 20 Tagessätze geminderten Geldstrafe folgte das Gericht den Forderungen Geyers. "Das war ein unnötiges und katastrophales Vorgehen. Ich hoffe nicht auf ein nächstes Mal", schärfte Richter Lehmann dem Verurteilten zum Abschluss ein.

Das Urteil ist rechtskräftig.

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