Kronach An vier Sonntagen bleibt shoppen erlaubt
Redaktion 02.02.2010 - 00:00 Uhr
Kronach - Auch in Zukunft kann man an vier Sonntagen im Jahr in Kronach bummeln und shoppen: am dritten Sonntag im März anlässlich des Frühlingsmarktes, am Sonntag des Historischen Stadtspektakels oder des Antik- und Sammlermarktes (im jährlichen Wechsel), am Sonntag des Altstadtfestes und am Tag
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