Als undurchsichtiges Handgemenge präsentierte der ebenfalls 24-jährige Bekannte den Vorfall vom 8. Juli: Zusammen mit der Partnerin des Beklagten habe er sich in seiner Wohnung befunden, als der Angeschuldigte jäh die Räumlichkeiten gestürmt habe: "Es war ein Gezoffe und Geraufe. Er hat um sich geschlagen. Und dabei habe ich eine kassiert." An Schläge oder gar Tritte gegen die 24-Jährige vermochte er sich nicht zu erinnern, jedoch an eine Bierfahne des Aggressors.
Im weiteren Prozessverlauf präsentierte sich die Lebensgefährtin dann als Verteidigerin des Beklagten. Mit vernehmbar vorhandenen Gefühlen für den Partner marginalisierte sie sämtliche Geschehnisse, wobei unter anderem von einem "In-die-Faust-Laufen" hinsichtlich des 8. Juli und einem "So-sehr-wehgetan-hat-das-ja-gar-Nicht", bezogen auf den Flaschenwurf, die Rede war. Ihre bei der Polizei getätigten Angaben bezeichnete sie als "das größte Gelatsch". Und: "Wenn er so was gesagt hätte wie ich zu ihm, dann hätte ich die Flasche auch geworfen" - ein Umstand, der Fassungslosigkeit hervorrief. "Es gibt in unserem Gesellschafts- und Wertesystem niemals einen Grund, ‘ne Flasche auf jemanden zu werfen oder sich schlagen zu lassen", unterstrich Lehmann.
Die Anklage plädierte auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, gepaart mit 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit oder 2200 Euro Geldauflage. Eine Geldstrafe von 2700 Euro forderte der Verteidiger.