Kronach Gericht ahndet Raserei mit Geldauflage

Jürgen Malcher
Ein Auto fährt schnell. Symbolfoto. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa

Die Anklage, sich auf der B 173 ein illegales Autorennen geliefert zu haben, hält vor dem Kadi nicht stand. Dennoch kommen zwei Männer nicht ungeschoren davon.

 
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Kronach - Das vierspurig ausgebaute Teilstück der Bundesstraße 173 in Kronach zwischen Shell-Tankstelle und der Abzweigung nach Weißenbrunn ist am 14. November des vergangenen Jahres Schauplatz eines mutmaßlich illegalen Autorennens gewesen. Gegen 23.15 Uhr sollen sich zwei Männer aus dem Landkreis Kronach im Alter von 31 beziehungsweise 25 Jahren ein Wettrennen in Richtung Kronacher Kreisel geliefert und dabei ihre PS-starken Boliden auf Geschwindigkeiten jenseits der 100-Stundenkilometer-Marke - bei erlaubten 50 km/h - beschleunigt haben. Dumm nur für die beiden: Ein Streifenwagen der PI Kronach, der die Gegenfahrbahn befuhr, nahm die Verfolgung auf und stellte das Duo.

Für die Amateur-Schumis hatte dieses Treiben am Dienstag ein juristisches Nachspiel: Wegen des Vorwurfs der Durchführung eines illegalen Autorennens mussten sich die der Kronacher Tuning-Szene zugerechneten Herren vor dem Strafgericht des Amtsgerichts Kronach unter Vorsitz von Richter Christoph Lehmann verantworten. Doch für einen Schuldspruch stand die Beweislage auf zu wackeligen Füßen, so dass das Verfahren eingestellt wurde. Dennoch muss der 25-Jährige 1500 Euro, sein Mitangeklagter 1000 Euro an eine gemeinnützige Organisation überweisen.

Zu Prozessauftakt bestritten beide Beklagte, die sich nach eigenen Worten "nur von Hören und Sehen" kennen, die Durchführung eines Rennens. So seien sie - von der Kulmbacher Straße kommend - an der Ampel auf die B 173 abgebogen, wobei der hinten fahrende 31-Jährige nach eigener Aussage den Vordermann lediglich überholen wollte, denn dieser sei mit geschätzten 30 km/h "meines Erachtens viel zu langsam gefahren. Und plötzlich war da schon überall Blaulicht. Da habe ich sofort abgebremst". Sein Pendant gab an, mit seinem Beifahrer in ein Gespräch verwickelt gewesen zu sein, als er überholt worden sei. "Da dachte ich mir: Vielleicht fahre ich ja zu langsam. Und da habe ich halt auch beschleunigt" - aber allenfalls auf 70 bis 75 Stundenkilometer. Die Nachfrage des Vorsitzenden bezügliche ihrer Zugehörigkeit zur Kronacher Autotuning-Szene negierten beide. "Das ist absoluter Quatsch", bemerkte etwa der 31-Jährige.

Ein als Zeuge geladener Polizeibeamter indes schätzte dies anders ein: Des Öfteren schon seien die Vehikel der Angeschuldigten an den vermeintlichen Hotspots der Kronacher Tuning-Szene gesichtet worden. Der ältere Beklagte sei zudem vermehrt durch eine rasante Fahrweise sowie technische Beanstandungen an seinem Vehikel aufgefallen. Zu den Geschehnissen des 14. November befragt berichtete der Polizist, dass die Kfz der Angeklagten "mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit", geschätzt 100 bis 110 Stundenkilometer, unterwegs gewesen seien. Und: "Auch der Sicherheitsabstand war mir viel zu gering." Er hegte dabei den Verdacht, dass "der eine vielleicht schneller sein wollte wie der andere" - und folglich Ermittlungen hinsichtlich eines verbotenen Rennens in die Wege geleitet habe. Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch die Beschuldigten erkannte der Gesetzeshüter indes nicht. Zudem hätten sich beide kooperativ bei der anschließenden Kontrolle gezeigt.

Dem Verteidiger des 25-Jährigen, Michael Linke, gelang es, zahlreiche Widersprüche in der Aussage eines weiteren Zeugen, der eine geschätzte Geschwindigkeit der Boliden von 80 km/h angab, aufzuzeigen und diese zumindest als unglaubwürdig darzustellen.

Der Vorsitzende schlug angesichts der immer fahriger werdenden Situation eine Verfahrenseinstellung vor. Aus rein strafrechtlicher Sicht - so Lehmann - lägen bei Auslegung des entsprechenden Paragrafen weder ein grob verkehrswidriges Verhalten noch Rücksichtslosigkeit vor. Das Tun der Beschuldigten sei allenfalls im Bereich zahlreich begangener Ordnungswidrigkeiten zu verorten. Er hielt ihnen zudem ihre "weißen Westen" hinsichtlich des BZR sowie der Verkehrssünderkartei zugute. "Es handelt sich hier um zwei junge Herren, die mal ordentlich auf die Tube gedrückt haben", so Lehmanns Fazit.

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