Kronach - Am 23. April 1516 verkündete Herzog Wilhelm IV. von Bayern das Reinheitsgebot für das Bier. Das war aber zunächst eine rein bayerische Angelegenheit. In anderen Regionen Deutschlands gab es - je nach Stadt oder Herrschaft - ebenfalls Vorschriften, wie gutes Bier zu brauen sei. So war es auch im Fürstbistum Bamberg, das ja erst 1803 im Rahmen der Neuorganisation Europas durch Napoleon Bayern angegliedert wurde. Erst ab 1906 galt dann das bayerische Reinheitsgebot im gesamten Reichsgebiet.