Stadtplaner Daniel Gerber informierte, dass das Bauvorhaben in der Gemarkung Gehülz geplant sei, aber im Außenbereich liegt und eine Privilegierung nicht vorliegt. Es bestünden grundsätzlich keine Einwände gegen die weitere Nutzung der ehemaligen landwirtschaftlichen Gehöfts. Für den, so wie im Antrag dargestellte Bungalow- Neubau mit Außenmaß von 15 mal 15 Meter, der zugleich als Wohnraum wie als Zimmerei dienen soll, empfahl der Stadtplaner jedoch die Ablehnung. Weder in den Proportionen noch vom Baustil her, würde sich der "Bungalow" dem Gebäudebestand unterordnen. Daher sollten bei Weiterverfolgung des Vorhabens, wie in einem Begleitschreiben formuliert, eher die bestehende Scheune/Nebengebäude für eine Neunutzung herangezogen werden. Weiter empfiehlt der Stadtplaner, dem sich das Gremium anschloss, die Klärung der Erschließung, Zufahrt inklusive Beleuchtung, Wasserleitung, Kanal.