Kronach Grünes Licht für fast alle Bauvorhaben

Karl-Heinz Hofmann

Grundsätzlich zeigte sich der Bauausschuss offen für die Nachnutzung eines Gehöfts in Gehülz. "Bungalows" würden aber nicht zum Bestand passen.

 
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Kronach - Der Bau-, Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Kronach konnte in der Sitzung am Donnerstag im Rathaus allen sechs vorliegenden Bauanträgen das gemeindliche Einvernehmen erteilen. Darunter auch zwei Anträge auf Errichtung von Einfamilienhäusern in Mostrach sowie im Stadtteil Seelach mit Doppelgarage. Einem Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Bungalows hingegen, wurde das Einvernehmen verwehrt.

Stadtplaner Daniel Gerber informierte, dass das Bauvorhaben in der Gemarkung Gehülz geplant sei, aber im Außenbereich liegt und eine Privilegierung nicht vorliegt. Es bestünden grundsätzlich keine Einwände gegen die weitere Nutzung der ehemaligen landwirtschaftlichen Gehöfts. Für den, so wie im Antrag dargestellte Bungalow- Neubau mit Außenmaß von 15 mal 15 Meter, der zugleich als Wohnraum wie als Zimmerei dienen soll, empfahl der Stadtplaner jedoch die Ablehnung. Weder in den Proportionen noch vom Baustil her, würde sich der "Bungalow" dem Gebäudebestand unterordnen. Daher sollten bei Weiterverfolgung des Vorhabens, wie in einem Begleitschreiben formuliert, eher die bestehende Scheune/Nebengebäude für eine Neunutzung herangezogen werden. Weiter empfiehlt der Stadtplaner, dem sich das Gremium anschloss, die Klärung der Erschließung, Zufahrt inklusive Beleuchtung, Wasserleitung, Kanal.

Bürgermeisterin Angela Hofmann (CSU) ergänzte zum ablehnenden Beschluss, dass man nicht grundsätzlich gegen die Baumaßnahme sei, aber die Planung müsse besser den Bestand angeglichen werden. Die Kontaktaufnahme des Bewerbers mit seinem Planer wurde empfohlen.

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Sichtschutzzaunes in der Nikolaus-Schmidt-Straße wurde bei Gegenstimme von Klaus Simon (SPD) zugestimmt. Trotz der Festsetzungen im Bebauungsplan von maximal 1,20 Meter Zaunhöhe, wird an der Stelle, an der der Sichtschutzzaun errichtet werden soll, die Überschreitung auf maximal 1,80 Meter Zaunhöhe, für vertretbar gehalten. Dies ergebe sich aufgrund der engen Grenzbebauung zum Nachbargrundstück aber auch der Hanglage und der sehr unterschiedlichen gartengestalterischen Sichtweisen.

Einem weiteren Antrag für die Errichtung eines Carports im Bereich "Äußerer Ring" wurde ebenfalls zugestimmt. Der geplante Standort des Carports mit Abstellraum ist städtebaulich vertretbar. Winfried Lebok (CSU) ergänzte den Beschluss dahingehend, dass die brandschutztechnischen Vorgaben zu beachten sind.

Einstimmig wurde dem Antrag auf Neubau von der Fertiggaragen in Höfles das Einvernehmen erteilt. Zur besseren Einfügung in das dörflich- ländliche Umfeld wurde empfohlen, die drei Fertiggaragen mit einem ziegelroten Satteldach oder einer Dachbegrünung auszuführen. Eine wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung sei erforderlich. hof

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