Kronach Heller Hautkrebs ist Berufskrankheit

Ein Mediziner untersucht einen Patienten auf Hautveränderungen. Menschen, die während ihrer Arbeit häufig der prallen Sonne ausgesetzt sind, haben ein erhöhtes Risiko dafür, dass sich bei ihnen irgendwann heller Hautkrebs entwickelt. Nach Angaben der IG BAU gilt diese Erkrankung inzwischen als anerkannte Berufskrankheit, sodass möglicherweise die gesetzliche Unfallversicherung für die Behandlung aufkommt. Foto: IG BAU

Das teilt die IG BAU mit. Wer häufig draußen arbeitet, kann sich jetzt im Krankheitsfall an die gesetzliche Unfallversicherung wenden. Nach Angaben der Gewerkschaft bietet das enorme Vorteile.

 
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