Die Schausteller, auch die Kronacher Beschicker, wollen nun auf die Absagen im Freistaat reagieren. Derzeit bereite man eine Klage gegen den Freistaat Bayern vor, sagt Frank Hakelberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Schaustellerbunds. "Ich kann nicht verstehen, warum Fußgängerzonen geöffnet werden, aber eine Kirmes verboten wird", sagt er. Denn ein Festplatz mit seinen Gassen für Besucher und Reihen von Geschäften daneben sei nichts anders als eine Fußgängerzone. Der Schaustellerbund habe immer Verständnis für die Einschränkungen während der Corona-Pandemie gehabt. Nun könne er aber nicht verstehen, warum trotz weit reichender Lockerungen Großveranstaltungen weiterhin verboten bleiben.
Denn zum einen habe sich gezeigt, dass sich die Menschen während der Krise diszipliniert verhalten und die Vorschriften eingehalten hätten, argumentiert Hackelberg. Das werde auch während der Volksfesten so sein, wenn dort bestimmte Vorschriften gelten. Zum anderen dürfe man kleinere Feste wie eine Kirmes oder eine Kirchweih nicht mit Großveranstaltungen wie dem Münchner Oktoberfest gleichsetzen. Denn bei dem Volksfest gehe es mehr um ausgelassenes Feiern und Biertrinken als bei kleineren, familienorientierten Festen. Auch deswegen sei die Klage gerade "Mitten in Arbeit".