Kronach Landratsamt weist Gerüchte über Versäumnisse zurück

Rainer Glissnik
Die Baustelle wird auch während des Freischießens nicht verschwinden. Die Behörden haben mit einem Notfallplan reagiert. Foto: Rainer Glissnik

Der Weg zur Festwiese wird wegen einer Baustelle zur Einbahnstraße. Die DB hat die Behörden damit offenbar überrumpelt.

 
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Kronach - Die Bahn erneuert momentan den Durchlass für den Seelabach - und dabei auch die Fußgängerunterführung hinaus zum Freischießen. Während der Zeit der Baumaßnahme regelt eine Baustellenampel den Verkehr. Die zuständigen Verkehrsbehörden sind der Meinung, dass dies während des Schützenfests zu einem Verkehrschaos führen könnte. Daher haben sie sich in Absprache mit allen Beteiligten für eine Einbahnstraßenregelung entschieden.

Diese startet am morgigen Mittwoch, 7. August, also einen Tag vor Festbeginn, teilt Michael Süß als zuständiger Mitarbeiter des Landratsamts Kronach vom Sachgebiet Verkehr auf Anfrage der Neuen Presse mit. Ab dem 19. August gilt dann wieder die derzeitige Ampelregelung. Bewohner von Seelabach und Seelach können, wie bereits jetzt, Richtung Knellendorf abbiegen.

Die Begehbarkeit der Fußgängerunterführung sowie der provisorische Treppenaufgang zur B 85 für die Festbesucher wurden von der DB und bauausführenden Firma zugesichert. Die Mitarbeiter der Firmen sicherten am Montag noch einmal zu, dass hier alles nach Plan verläuft und die Regelung auch so kommen kann. Die Festzüge werden wie jedes Jahr durchgeführt und von der Polizei begleitet durch die Baustelle gelotst.

Zu Gerüchten, das Landratsamt habe es vor drei Jahren bei der Stellungnahme für die DB-Baumaßnahme versäumt, das Freischießen korrekt einzuplanen, hält Michael Süß fest: "Vor etwa drei Jahren gab es eine unverbindliche Voranfrage für diese Maßnahme. Hierbei ging es um eine halbseitige Sperrung und eventuelle Vollsperrung für einen Zeitraum von zirka zwei Wochen. Erst im Mai 2019, beim Vorstellen der Maßnahme, wurden sowohl das Landratsamt als auch die Stadt Kronach mit Dauer und Umfang der Maßnahme konfrontiert. Auf massive Einwände der Stadt und des Landkreises, dass die Maßnahme in die Zeit des Schützenfestes fällt, wurde von den Vertretern der Deutschen Bahn die Begehbarkeit der Unterführung für die Festbesucher zugesichert. Festzuhalten ist, etwaige Versäumnisse der Behörden lanciert durch ‚soziale Netzwerke’ oder ‚Gespräche’ entsprechen nicht den Tatsachen."

Wäre es möglich gewesen, während des Freischießens die Baustelle pausieren zu lassen oder so zu gestalten, dass die B 85 nicht halbseitig gesperrt sein muss? "Der vorgegebene Bauablauf könnte nicht gehalten werden, der Schacht für den Seelabach befindet sich teilweise in der Fahrbahn der B 85", erklärt der Sachgebietsleiter dazu.

Michael Süß weiter: "Bei Bahnmaßnahmen handelt es sich um Planungen über längere Zeiträume, wobei Zugpausen und andere Baumaßnahmen im Schienennetz mit einfließen. Eine halbseitige Sperrung der Bundesstraße wie jetzt mit Ampel und Fußgängerampel ist bei dem zu erwartenden starken Verkehrsaufkommen während des Schützenfests nicht zielführend. Der Rückstau würde wohl einen Verkehrskollaps für ganz Kronach zur Folge haben. Aus diesem Grund erfolgt eine Einbahnstraßenregelung Nord-Süd sowie die überörtliche Umleitung Süd-Nord über Friesen und Gundelsdorf."

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