Kulmbach Mann schließt Verträge auf seine tote Mutter ab

Stephan Herbert Fuchs
Ein 34 Jahre alter Mann aus dem Kreis Kronach hat versucht, sich eine Autoversicherung zu erschleichen. Doch der Betrug flogt auf. Symbolbild: Martin Gerten / dpa Quelle: Unbekannt

Er selbst bekam keine Versicherung mehr für seine Fahrzeuge. Da versuchte er zu tricksen. Doch die Sache flog auf.

 
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Kronach/ Kulmbach - Das war wirklich dreist: weil er selbst keinen Versicherungsvertrag mehr bekam, schloss ein 34-jähriger Berufskraftfahrer mehrere Policen über das Internet kurzerhand auf dem Namen seiner längst verstorbenen Mutter ab und zahlte die Beiträge nicht. Natürlich ist die Sache aufgeflogen und der Mann, der damals im Landkreis Kulmbach, heute im Landkreis Kronach lebt, musste sich jetzt vor Gericht verantworten. Obwohl er mehrfach einschlägig vorbestraft war, kam er nochmals mit einer Bewährungsstrafe davon. Wegen Computerbetrugs und Fälschung beweiserheblicher Daten in drei Fällen wurde der Mann vor dem Kulmbacher Amtsgericht zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Zusätzlich muss er nach dem Willen des Gerichts 1500 Euro an die Organisation "Ärzte ohne Grenzen" überweisen.

Er habe nie die Absicht gehabt, zu betrügen, sagte der Angeklagte vor Gericht. Vielmehr habe er sich n einer Notlage befunden. Irgendwie habe er ja auf die Arbeit kommen müssen. Doch auf normalem Weg habe er keinen Versicherungsschutz mehr erhalten, weil er so hoch verschuldet sei, dass er bereits eine eidesstattliche Erklärung abgeben musste. Um den Schufa-Eintrag zu umgehen, sei er dann auf die Idee gekommen, einmal den Namen seines Vaters, beim zweiten und dritten Mal den Namen seiner Mutter anzugeben. Der Vater lebte noch, wusste von den Versicherungen aber nichts. Die Mutter war allerdings bereits 2007 verstorben. Trotzdem funktionierte das Ganze erst einmal, Versicherungsschutz wurde gewährt, auch wenn zunächst kein Beitrag einbezahlt wurde.

Er habe seine eigene Kontonummer und auch sich als Fahrer angegeben, relativierte der Angeklagte seine Schuld. Außerdem seien sämtliche Beiträge in Höhe von zusammen rund 1000 Euro mittlerweile beglichen. "Ich weiß, dass das alles nicht richtig war", gab der 34-Jährige zu.

Dabei war die Polizei dem Angeklagten eigentlich nur durch Zufall auf die Schliche gekommen. Irgendwie war man in der Kfz-Stelle des Landratsamtes darauf gekommen, dass bei dem Angeklagten kein Versicherungsschutz vorlag. Der zuständige Sachbearbeiter meldete den Verdacht auf einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz der Polizei. Der Sachbearbeiter wollte den Angeklagten anhören, doch der antwortete nicht. Da forschte der Beamte nach und stellte fest, dass die Mutter des Mannes bereits 2007 verstorben war.

Das war freilich nicht der einzige Betrug im Leben des Angeklagten. Insgesamt hatte er zehn Vorstrafen und deshalb immer mal wieder kürzere Gefängnisstrafen absitzen müssen. Für den Vertreter der Staatsanwaltschaft kam deshalb keine Bewährungsstrafe mehr in Betracht. Er beantragte in seinem Plädoyer zehn Monate ohne Bewährung. Der Angeklagte sei massiv vorbestraft, meist einschlägig, also wegen verschiedener Betrugsdelikte, da könne man ihm keine positive Sozialprognose stellen.

Verteidiger Domenic Ipta aus Kulmbach widersprach dem entschieden. Sein Mandant habe sich in einer Notsituation befunden, weil er auf sein Auto angewiesen war. Außerdem habe sich das Leben seines Mandanten beruflich und privat mittlerweile komplett stabilisiert. Eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten sei deshalb als letzte Chance ausreichend, so der Verteidiger.

Richterin Sieglinde Tettmann entschied auf acht Monate, allerdings mit Bewährung. Der Angeklagte habe für sie glaubhaft geschildert, dass er sein Leben jetzt im Griff habe. Der entstandene Schaden sei mittlerweile beglichen, außerdem habe der Angeklagte dem Gericht mit seinem Geständnis eine umfangreiche Beweisaufnahme erspart. Gleichwohl sei die Bewährung schon auf der Kippe gestanden, sagte die Richterin. Neben der Geldauflage von 1500 Euro bekommt der Mann künftig auch einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt und er muss die Kosten des Verfahrens tragen.

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