Kronach Misshandlung war nicht nachzuweisen
Redaktion 07.09.2007 - 00:00 Uhr
Erfolgreich verlief am Dienstag vor dem Amtsgericht Kronach für einen 44-jährigen Mann ein Einspruch gegen einen Strafbefehl. Der Facharbeiter soll im Januar einen achtjährigen Nachbarsjungen auf unflätigste Weise beschimpft sowie mit Schlägen und einer Zigarette körperlich misshandelt haben.
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