Kronach Retter zweiter Klasse

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Beim Brandeinsatz in Erlabrück vor knapp einer Woche arbeiteten BRK, Feuerwehr und THW Hand in Hand. Während THW- und Feuerwehr-Mitglieder von der Arbeit freigestellt und ihren Arbeitgebern die Auslagen ersetzt werden, müssen BRK-Mitglieder in der Regel Urlaub nehmen. Foto: Archiv/Hennings Quelle: Unbekannt

Werden Kräfte des THW und der Feuerwehr während ihrer Arbeit alarmiert, dürfen sie gehen. Der Freistaat übernimmt die Kosten. Ein BRKler hat es da nicht so einfach. Er hilft unter Umständen Leben zu retten und muss dafür noch Urlaub nehmen.

 
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