In einem Teilgeständnis räumte der derzeit erwerbslose Beschuldigte ein, ein halbes Jahr vor der Razzia über das Internet Hanfsamen bestellt sowie Lampen für die Beleuchtung der Kleinplantage gebastelt zu haben. Als Hauptinitiatorin präsentierte er aber seine 21-jährige Ex-Verlobte, die ihn zwecks Eigenkonsum und in Erwartung eines Geldsegens dazu angestiftet und sich auch regelmäßig um die Pflänzchen gekümmert habe. "Ich will hier nicht als Gärtner dastehen. Ich selber brauche das Zeug gar nicht. Ich kriege vom Arzt was Besseres", stellte der Angeklagte klar. Auch sei ihm von der Verflossenen mehrmals Gewalt angedroht worden für den Fall, dass er nicht mitziehe. "Sie hat mir dann auch einen Zahn ausgeschlagen", verdeutlichte er. Zudem wurde er nimmermüde zu betonen, dass es sich bei den Pflänzchen lediglich um Industriehanf mit einem wesentlich geringeren Anteil des strafrechtlich relevanten Inhaltsstoffes Tetrahydrocannabinol (THC) handelte - ein Umstand, der durch eine im Zuge der polizeilichen Ermittlungen durchgeführten Laboranalyse auch bestätigt werden konnte: Gerade einmal vier Gramm THC habe der Wirkstoffgehalt nach Worten der ermittelnden Polizeibeamtin betragen - "deutlich unter dem Gewöhnlichen". Die Beamtin hob zudem die hohe Kooperationsbereitschaft des Beklagten positiv hervor.