Kronach Saftige Geldstrafen für gesundes "Crystal"

Jürgen Malcher
Saftige Geldstrafen für gesundes "Crystal" Quelle: Unbekannt

Sie witterten ein fettes Geschäft. Doch daraus wurde nichts: Zwei betrügerische Dealer flogen auf. Der Kunde entpuppte sich als Fahnder der Kripo.

 
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Kronach - Ein kurioser Prozess um ein Drogenscheingeschäft ist am Donnerstag vor dem Strafgericht des Amtsgerichts Kronach unter Vorsitz von Richter Christoph Lehmann verhandelt worden. Um die eigene klamme Haushaltskasse aufzubessern und ihrer Spielleidenschaft zu frönen, initiierten zwei Männer aus dem thüringischen Saale-Orla-Kreis im Alter von 34 und 26 Jahren via Internet einen Deal über den Verkauf von 20 Gramm Crystal im Wert von 1600 Euro.

Indes: Mit der "Drogendealer-Ehre" nahmen es die beiden Herrschaften nicht so genau. Anstelle des Rauschgiftes wollten sie dem potenziellen Käufer ein harmloses Nahrungsergänzungsmittel in Pulverform unterjubeln. Wegen versuchten Betrugs und versuchten Handels mit Betäubungsmittelimitaten stand am Ende eine Geldstrafe von 3000 Euro für den 26-Jährigen zu Buche; sein Kompagnon muss 2240 Euro an die Justizkasse überweisen.

Noch vor Prozessbeginn ergriffen die beiden einschlägig vorbestraften Angeklagten die Chance, mit Staatsanwalt Harun Schütz einen Deal auszuhandeln: Für ein umfassendes Geständnis stellte dieser dem Duo "gerade noch so" Geldstrafen zwischen 90 und 180 Tagessätzen in Aussicht.

Der 26-Jährige räumte dabei ein, über einen ihm seit Längerem bekannten Kontaktmann Mitte Juni 2019 den Verkauf von ursprünglich 100 Gramm Crystal-Speed zum Preis von 7000 Euro über eine Online-Plattform in die Wege geleitet zu haben. Später habe man sich auf 20 Gramm zu 1600 Euro verständigt. Die Übergabe sollte einige Tage später in Kronach stattfinden. Über die Drogen selbst hätten beide niemals verfügt. Das Motiv für dieses Treiben indes war schnell ausgemacht: Den Erlös beabsichtigten die zwei Erwerbslosen aufzuteilen - und wieder "gewinnbringend" anzulegen. "Ich will auf jeden Fall Geld haben. Das können wir dann in die Spielothek stecken und wieder mal so richtig schön zocken." - "Das wäre echt richtig geil, Mann!", verlas der Vorsitzende auszugsweise aus einem WhatsApp-Chatverlauf zwischen den beiden. Und auch der holden Damenwelt wollte man durch den erwarteten Geldsegen imponieren.

Aber der Traum vom schnellen Reibach fand für die beiden ein jähes Ende - wie die als Zeugin geladene ermittelnde Kriminalbeamtin im weiteren Verfahrensverlauf berichtete: Denn der vermeintliche Kaufinteressent entpuppte sich als Fahnder der Kriminalpolizei, sodass die Gesetzeshüter zu jeder Zeit über die Vorhaben des Duos informiert waren. Und so klickten am 24. Juni 2019 auf dem Parkplatz eines Kronacher Supermarktes die Handschellen.

Neben den bestellten 20 Gramm konnten bei einer anschließend durchgeführten Wohnungsdurchsuchung im Hause des jüngeren Beklagten zudem weitere 144 Gramm vermeintlicher Drogen in Einmachgläsern sichergestellt werden. Indes: "In beiden Fällen war es kein Rauschgift - und es sah jetzt auch nicht so aus wie Crystal", unterstrich die Polizistin; ihre anfängliche Vermutung wurde durch eine im Laufe der weiteren Ermittlungen vorgenommene Laboranalyse bestätigt. "Echte" Drogen habe man nicht auffinden können.

"Wir haben hier einen nicht ganz so schlimmen Fall vorliegen", resümierte Staatsanwalt Schütz und forderte unter strafmildernder Berücksichtigung der Geständnisse eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 30 Euro für den 26-Jährigen sowie - eingedenk zweier bereits verhängter Geldstrafen - 180 Tagessätze á 14 Euro für den älteren Mittäter. "Es handelte sich hier um ein Scheingeschäft, das von der Kripo mitinitiiert und überwacht wurde. Über ein Versuchsstadium wäre das nie hinausgekommen", versuchte Till Wagler, der Verteidiger des jüngeren Beklagten, zu entkräften. Analog argumentierte Rechtsanwalt Stefan Walder.

Richter Lehmann schloss sich mit geringen Abweichungen dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft an. Von dem Stoff sei "gar keine Gefährlichkeit - wenn nicht sogar eine gesundheitsfördernde Wirkung" ausgegangen, kommentierte der Iudex abschließend. Das Urteil ist rechtskräftig.

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